57 Monate Haft für Kinderschänder

■ Die lange Prozeßserie um sexuellen Mißbrauch in Flachslanden ist zu Ende

Nürnberg (taz) – Im letzten Verfahren der Prozeßserie wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in dem fränkischen Dorf Flachslanden ist ein 41jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht hielt es für erwiesen, daß Hans- Jürgen B., der gegenüber den Kindern als „lieber Onkel“ aufgetreten sei, in sieben Fällen Geschlechtsverkehr mit einem der minderjährigen Mädchen gehabt habe. Im Flachslanden-Fall waren zuvor zwölf Angeklagte zu Haftstrafen bis zu 14 Jahren verurteilt worden.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen in Flachslanden 21 Erwachsene über Jahre hinweg neun Kinder sexuell mißbraucht und vergewaltigt haben. Im Zentrum des Geschehens standen die Eltern der vier Töchter und eines Sohnes. Diese sowie Kinder befreundeter Familien wurden von ihren Eltern, Verwandten und Großeltern mißbraucht. Der Vater der am meisten betroffenen Kinder wurde zu 14 Jahren, die Mutter zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.

Bis zum März letzten Jahres gingen die Gerichtsverfahren glatt über die Bühne. Dann wurde ein erster Angeklagter freigesprochen. Der Richter äußerte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Mädchen, die nach all den Verfahren nun „alles in einen Topf werfen“ würden. Im August ließ die Jugendkammer des Landgerichts Ansbachs dann die restlichen sechs Anklagen mangels „hinreichenden Tatverdachts“ nicht zur Hauptverhandlung zu. Man könne den Mädchen weitere Zeugenauftritte „aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumuten“.

Nur das Verfahren gegen Hans- Jürgen B. stand noch an. Schon vor zwei Jahren mußte sich B. wegen mehr als 120 sexuellen Übergriffen gegen fünf Kinder vor Gericht verantworten. Wegen eines fehlenden psychiatrischen Gutachtens mußte das Verfahren unterbrochen werden.

Beim zweiten Anlauf erhob B.s Verteidiger schwere Vorwürfe gegen die „schlampigen Ermittlungen“ der Staatsanwaltschaft und forderte ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Aussagen der Opfer. Beim dritten Mal entzogen die Richter dem Verteidiger das Mandat wegen dessen „Konfliktverteidigung und Blockadehaltung“. Als das Oberlandesgericht Nürnberg den Verteidigerausschluß für unrechtmäßig befand, erklärten sich die drei Richter für befangen. Im vierten Anlauf hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft, die Verteidiger jedoch angesichts der „nebelhaften Vorwürfe“ und der „hoffnungslos überforderten“ Anklagebehörde einen Freispruch gefordert.

In Bamberg hat das Landgericht das Urteil gegen einen 33jährigen Mann reduziert, der seine beiden minderjährigen Töchter in 13 Fällen sexuell mißbraucht hat. Nachdem der Bundesgerichtshof das Strafmaß in einem der 13 Fälle beanstandet hatte, ermäßigte das Gericht die Freiheitsstrafe von 13 auf neun Jahre. Bernd Siegler