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: Fernsehfälscher

Koblenz (dpa/AP) – Im spektakulären Fall um gefälschte TV-Reportagen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den Filmemacher Michael Born Anklage wegen Betrugs erhoben. In 21 Fällen soll der Journalist aus Lahnstein zwischen 1990 und 1995 mehrere kommerzielle deutsche TV- Sender sowie das schweizerische Fernsehen DRS mit den fingierten Beiträgen um 350.000 Mark geschädigt haben. Weitere Anklagepunkte sind Volksverhetzung, die Vortäuschung von Straftaten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Zusammen mit dem 37jährigen Born wurden drei Mitarbeiter wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Sie hatten an erfundenen Interviews oder gestellten Szenen mitgewirkt. Auslöser der Ermittlungen war ein Bericht über angebliche Aktivitäten des rechtsextremen Ku-Klux-Klan in Deutschland, der im September 1994 bei „Stern-TV“ ausgestrahlt wurde. „Stern-TV“ stellte auch den Strafantrag. Gegen 16 andere Mitarbeiter wird laut Staatsanwaltschaft noch ermittelt. In anderen Fällen täuschten Born und seine Mitarbeiter einen Drogentransport von Venezuela nach Frankfurt vor und zeigten einen vermeintlichen PKK-Bombenbastler. Auch die Jagd auf streunende Katzen wurde nachgestellt. Nach dem Briefbombenattentat auf die Pro7-Moderatorin Arabella Kiesbauer verkaufte Born dem Sender ein Interview mit einem angeblichen Bombenbauer, das inszeniert war. Born sitzt seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft. Der Prozeß soll im Spätsommer beginnen.