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■ Obergrenzen für Waffen in Exjugoslawien vereinbartErmunterung zur Aufrüstung

Anlaß zu großem Jubel ist sie nicht, die in der Nacht zum Freitag in Wien erzielte Einigung über die Obergrenzen für schwere konventionelle Waffen auf dem Gebiet des früheren Jugoslawien. Bis auf die gesamtbosnischen Wahlen, deren noch umstrittener Termin bis Ende Juni festgelegt werden soll, sind mit dieser Rüstungsvereinbarung (die noch ausstehende Zustimmung einiger Regierungen vorausgesetzt) alle Etappen des Dayton-Abkommens abgehakt. Vor allem die Clinton-Administration, die die eigene Wiederwahl im November im Auge hat, dürfte dies als großen außenpolitischen Erfolg feiern. Washington ist allerdings hauptverantwortlich für die Ambivalenz des Abkommens: Es sieht für einige der Vertragsparteien zwar eine Reduzierung in manchen der fünf erfaßten Waffenkategorien vor, in anderen Bereichen stimuliert es durch Festlegung bislang nicht erreichter Obergrenzen aber geradezu zur Aufrüstung.

Washingtons Argument, auf diese Weise künftig ein konventionelles militärisches Gleichgewicht zwischen den Hauptaggressoren und den Hauptopfern der jüngsten Balkankriege und damit Stabilität in der Region zu schaffen, kann nicht überzeugen. Es kaschiert nur mühsam die Verkaufsinteressen der US- Waffenindustrie. Der Ansatz „Stabilität durch konventionelle Aufrüstung“ hat bislang noch nirgends auf der Erde funktioniert. Er hat auch keine Kriege verhindert. Ganz abgesehen von der Ressourcenverschleuderung, die mit der vertraglich erlaubten Aufrüstung vor allem auf das wirtschaftlich zerstörte Bosnien zukommt.

Nun steht zu befürchten, daß die Westeuropäer und Rußland ihre bisherige Kritik an der Haltung Washingtons aufgeben und sich am Wettbewerb um den exjugoslawischen Waffenmarkt beteiligen werden. Dabei liegen Alternativen durchaus vor. Etwa ein detaillierter Vorschlag deutscher und amerikanischer Friedensforscher der Bonner „Studiengruppe für Alternative Sicherheit“ (SAS). Dieser Vorschlag sieht eine weitgehende Abrüstung aller Parteien in Exjugoslawien auf das Niveau völliger Angriffsunfähigkeit und ausschließlicher Defensivkapazität vor. Bei einem entsprechenden politischen Willen der fünf Garantiemächte des Dayton-Abkommens (USA, Rußland, Großbritannien, Frankreich und die Bundesrepublik) wären derartige Vorschläge auch gegenüber den exjugoslawischen Parteien durchsetzbar. Andreas Zumach

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