Rassismus bei Haspa?

■ Minderjährigem Flüchtling soll Kontoeröffnung untersagt worden sein

Einen Fall von „Rassismus bei der Hamburger Sparkasse (HASPA)“ will die Hamburger Verbraucherzentrale ausgemacht haben. Die Einrichtung bezieht sich dabei auf die Darstellung einer Betreuerin minderjähriger Flüchtlinge beim Roten Kreuz. Danach soll ein Mitarbeiter der Filiale in der Altonaer Großen Bergstraße sich geweigert haben, einem minderjährigen Flüchtling ein Sparbuch einzurichten.

Dabei soll er sich auf gesetzliche Vorschriften und interne Regelungen berufen haben, die er allerdings nicht näher benennen wollte. Auf den Einwand des Kunden, er wolle keinen Kredit aufnehmen, sondern lediglich über das eingezahlte Guthaben von 450 Mark verfügen, soll der Sparkassen-Angestellte dem Migranten unterstellt haben, er wolle das Konto zur Geldwäsche nutzen.

Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale: „Die Tatsache, daß der den Flüchtling betreuende Begleiter vom Roten Kreuz dunkelhäutig war, mag zu dieser Entscheidung beigetragen haben. Da es keine rationalen Gründe gegen die Kontoeröffnung gibt, liegt der Verdacht des Rassismus nahe“. Zwar betont Schmitz, daß es sich „vermutlich um einen Einzelfall“ handele, dennoch sei es „notwendig, auf diese Begebenheit aufmerksam zu machen“.

Filial-Leiter Peter Braasch, ist „dieser Fall nicht bekannt“. Er kann sich „nur vorstellen, daß der ausländische Jugendliche kein gültiges Ausweisdokument“ vorweisen konnte. Braasch: „Das ist nach der Reichsabgabeordnung eine Bedingung für alle Kunden, die ein Sparkonto einrichten wollen“. Die Altonaer Filiale habe „viele ausländische Kunden, die nicht anders behandelt werden als andere Kunden auch“. Der Filialleiter verspricht: „Ich werde dem Fall persönlich nachgehen“. mac