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Wer umzieht, kassiert gut ab

Bonn (taz) – Von Arbeitslosen wird größere Mobilität verlangt. Aber wer Bundesbeamter ist, darf sich die Umzugsbereitschaft von Bonn nach Berlin versilbern lassen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag abend mit den Stimmen von CDU/ CSU, FDP und SPD ein dienstrechtliches Begleitgesetz zum Umzugsbeschluß vom 20. Juni 1991.

n Den Steuerzahler wird der Umzug jedes einzelnen der 20.000 bis 27.000 betroffenen Bundesbediensteten bis zu 180.000 Mark kosten. Wesentliche Punkte des Gesetzes sind der Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen aufgrund des Umzugs, die Arbeitsplatzsicherung sowie die Vergütungs- und Lohnsicherung, falls kein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten werden kann.

n Die wohl wichtigste Änderung ist, daß die Bundesbediensteten statt der bislang möglichen drei Monate nun zwei Jahre lang eine Trennungsentschädigung erhalten. Das sind etwa 25 Mark pro Tag.

n Bundesbedienstete, die weiterhin in Bonn wohnen bleiben wollen, dürfen zwei Jahre lang umsonst wöchentlich per Flugzeug nach Berlin pendeln. Bisher wurde nur zweiwöchentlich ein Flug spendiert.

„Ein Jahr Trennungsgeld und 14tägliche Heimfahrten reichen aus“, bemängelte Franziska Eichstädt-Bohlig, die Umzugsexpertin von Bündnis 90/Die Grünen.

n Wer in Berlin eine geringerwertige Tätigkeit als in Bonn ausüben muß, darf seine Amtsbezeichnung behalten und erhält alle möglichen Einkommens- und Pensionsverluste ersetzt. Auch wer in Bonn bleibt und keinen entsprechenden Posten findet, weil seine Stelle nach Berlin verlagert wurde, enthält einen vollständigen Finanzausgleich.

„Wir verlassen uns darauf, daß es sich um Einzelfälle handelt“, so Eichstädt-Bohlig. Eine Gruppe von rund 50 Abgeordneten der SPD und der Bündnisgrünen hat gestern im Bundestag einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, den Umzug um mindestens fünf Jahre hinauszuzögern. Markus Franz

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