Nachgefragt
: Immer mal Probleme

■ Über die Doppelrolle des Mietervereins

Wenn der Vermieter gleichzeitig Mieterinteressen vertreten soll, steht die betroffene Mieterin vor einem Problem: Wer soll ihr in diesem Fall rechtlich beistehen? Erika Vockensohn kämpft gerade damit: Sie ist Genossenschaftlerin einer Baugenossenschaft, die gleichzeitig dem Bremer Mieterverein nahe steht. Jetzt liegt sie als Mieterin mit Baugenossenschafts-Vorstandschef Helmut Engelmann im Streit nach nicht reibungsloser Aufgabe der Wohnung. (s.taz v. 4.7.) Und der ist gleichzeitig Geschäftsführer des Bremer Mietervereins.

taz: Die Mieterin ist Genossenschaftlerin und muß gleichzeitig Mitglied des Mietervereins sein. Sie berichtete, daß Sie nun als Vermieter unangemessene Schönheitsreparaturen einfordern. Bei diesem Streitfall sind Sie Vermieter und Rechtsbeistand zugleich.

Helmut Engelmann, Chef des Mietervereins und der Baugenossenschaft: Ich finde es eigentlich für einen Geschäftsführer des Mietervereins eine Auszeichnung, wenn eine Genossenschaft an mich herantritt und sagt: Wir haben Wohnungen zu verwalten und möchten, daß diese im Sinne des Mietervereins mieterfreundlich verwaltet werden. Das finde ich nicht ehrenrührig. Man kann natürlich fragen: War das in diesem Fall mieterfreundliches Verhalten? Aber da kommt man auf eine andere Ebene.

Nun geht es ja gerade um diese Ebene. Die betroffene Mieterin hat mit Ihnen als Vermieter Probleme.

Mieterverein und Baugenossenschaft sind zwei völlig verschiedene Organisationen. Der Mieterverein hat eine Rechtsabteilung, da sitzen zwei Juristen. Die würden dieser Mieterin wie jeder anderen auch ihre Rechtslage erklären. Sie hätte keinen Außenstehenden beauftragen müssen. Aber ich verstehe, wenn Sie sagt: Das ist der Herr Engelmann und in dem gleichen Haus haben die ihr Büro und da scheue ich mich.

Ihre Doppelfunktion kommt Ihnen selbst problematisch vor.

Natürlich. Mir ist völlig klar, daß ich auf zwei Schultern tragen muß. Mieterfreundlichkeit hat auch irgendwo ihre Grenzen. Ich will das nicht auf Frau Vockensohn beziehen. Aber es gibt natürlich auch unter den Mietern schwarze Schafe. Denen muß ich sagen: So geht das nicht. Ich muß in der Baugenossenschaft ja auch die Interessen des Nachmieters berücksichtigen.

Frau Vockensohn sagte, daß die Nachmieterin mit der Wohnung einverstanden war.

Das ist nicht so. Die Nachmieterin wußte nicht, daß unter dem Teppichboden nackter Beton ist. In der Küche sind sechs Leitungen sowie Steckdosen auf Putz verlegt worden, die Tapete ist drübergeklatscht. Es ist nicht so, daß Frau Vockensohn ihre Wohnung als schickes Domizil verlassen hat. Ich muß es so sagen: Ich denke mal, die Vockensohns wollen mir ans Leder.

Da liegt das Problem: Aussage gegen Aussage. Ihre Doppelrolle macht das Ganze schwierig, da mußte sich die Mieterin von außen Hilfe holen.

Der Mieterschutzbund, an den sie sich gewendet hat, ist neu in Bremen. Wir sind ein Verein mit vielen Mitgliedern. Jetzt versucht der natürlich, mit dieser Geschichte ins Geschäft zu kommen. Außerdem ist Herr Brauer der Vorsitzende des Mieterschutzbundes und nicht dessen Mitarbeiter. Das steht auch so im Vereinsregister.

Das Verfahren gestaltet sich also weiter schwierig. Werden Sie Konsequenzen ziehen?

Bei jeder Wohnung haben Sie irgendwann mal eine Geschichte, bei der etwas mißverstanden wird. Es kann immer mal Probleme zwischen Vermieter und Mieter geben. Damit muß man leben, sonst dürfte keiner eine Wohnungsverwaltung machen. Probleme sind dazu da, um sie zu lösen. Zum weiteren Verfahren in diesem Fall kann ich erstmal gar nichts sagen. Ich weiß ja noch nicht, wie Frau Vockensohn die Wohnung Ende Juli übergeben wird.

Fragen: Katja Ubben