Abschiebung verschoben

■ Keine Afrikareise vor Gerichtsentscheid

Der Asylbewerber Ousman S., dessen Identität die Ausländerbehörde durch das Bremer Privatunternehmens „Pandi Services“ in der Elfenbeinküste klären lassen wollte, um ihn dann abzuschieben (taz vom 5.7.), bleibt vorerst in Bremen. Gestern hat das Innenressort gegenüber dem Verwaltungsgericht schriftlich erklärt, daß die unter Bewachung des Bundesgrenzschutzes geplante Reise nach Afrika nicht stattfindet, bis das Gericht über einen Eilantrag des Asylbewerbers gegen dieses Verfahren entschieden hat. Das soll frühestens nächste Woche geschehen. Parallel dazu wurde vom Amtsgericht die Abschiebehaft bis zum 2. August verlängert.

Auch die vom Stadtamt beim Bundesinnenministerium und den Innenministern der anderen Ländern erbetene Stellungnahme zu dem neuen Abschiebeverfahren liege bisher noch nicht vor, erklärte der Sprecher des Innenressorts, Stefan Luft, gestern. Die Abschiebehaft bleibe aber bestehen, da gegen Ousman S. ein Verfahren wegen Diebstahls und Drogenhandels laufe.

Der Anwalt des Asylbewerbers sowie die Bremer Ausländerbeauftragte Dagmar Lill halten die Mithilfe eines Privatunternehmens bei einer Abschiebung für einen krassen Verstoß gegen geltendes Gesetz. Es könne nicht angehen, daß hier Angestellte eines Privatunternehmens „quasi als Hilfsbeamte fungieren und ohne eine mögliche Kontrolle durch deutsche Gerichte hoheitsrechtliche Aufgaben wahrnehmen“, sagt Lill.

Gegenüber dem Antirassismus-Büro soll auch ein Mitarbeiter der Botschaft der Elfenbeinküste sein Befremden über den Bremer Plan ausgedrückt haben. Wenn Ousman S. ohne gültigen Paß oder ein Transitvisum nach Abidjan reise, werde er zurückgeschickt, habe der Botschaftsmitarbeiter erklärt. Ase