Flaute in der Windkraft

■ Investoren für Windkraftanlagen werden durch lange Genehmigungsverfahren abgeschreckt

Die Hersteller von Windkraftanlagen klagen über eine Auftragsflaute. 441 Windkraftanlagen wurden nach Angaben des Deutschen Institutes für Windenergie (DeWI) in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres aufgestellt. Dieses Jahr sind es nur 321 – der Rückgang an Stromleistung beträgt 20 Prozent.

Kein Wunder also, wenn im Bremer Umkreis nur ein größeres Projekt in Planung ist. Mit einem Investitionsvolumen von 30 Millionen Mark ist der „Weyhe-Windpark“ eines der größten Projekte in Deutschland – eine Ausnahme. „Früher dauerte die Umsetzung eines Windkraftanlagenprojektes zwei Jahre. Heute sind es bis zu vier Jahre“, nennt Volker Keirat von der Siemens AG einen Grund für die Flaute. Lange Wartezeiten schreckten die Investoren ab.

Die Hersteller von Windkraftanlagen setzen ihre Hoffnungen deshalb auf ein neues Flächennutzungs recht für Gemeinden, das der Bundestag kürzlich beschlossen hat. Dieses Gesetz sieht vor, daß die Gemeinden bis Ende 1998 Flächen ausweisen müssen, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.

Der Bundesrat muß diesem Gesetz allerdings noch zustimmen. Antje Kiel von der AN Maschinenbau Bremen in optimistisch: „Zur Zeit gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Probleme. Durch das neue Gesetz wird das Baugenehmigungsverfahren wesentlich vereinfacht. Das wird für die nächsten zehn Jahre die Auftragslage stabilisieren.“ Die 107 Beschäftigten der AN Maschinenbau, die zu zwei Drittelm im Windenergiesektor tätig sind, machen sich insofern noch keine Sorgen.

Ein anderes Problem, das den Herstellern von Winkraftanlagen schwer zu schaffen macht, ist das sogenannte Stromeinspeisungsgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen bisher dazu, den Betreibern von Windkraftanlagen jede Kilowattstunde, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, mit 17,21 Pfennig zu vergüten.

Die Energieversorgungsunternehmen sind bis vors Bundesverfassungsgericht (BVG) gezogen, um sich dagegen zu wehren. Doch das BVG hat das Gesetz für verfassungskonform erklärt. Das wollen sich die Energieversorger allerdings nicht gefallen lassen. „Das jüngste Urteil ist nicht dazu geeignet, bestehende Zweifel an der Verfassungskonformität des Stromeinspeisungsgesetzes auszuräumen“, sagte beispielsweise Karl–Heinrich Buhse auf der Frühjahrstagung der Agrarsozialegesellschaft.

Solche Äußerungen schrecken die Investoren, denn ohne die garantierte Stromabnahme lohnen sich Windkraftanlagen im Binnenland noch nicht. Die Stimmungslage unter Bremer Windkraftanlagenherstelllern ist daher geteilt: „Bisher ist in diesem Jahr im Bereich Windkraftanlagen weniger zu tun“, ist die Bilanz von Volker Keirat von der Siemens AG. Ein Sprecher der AEG Energietechnik, Bremen, ist optimistischer: „Die dezentrale Energie wird in Zukunft einen wesentlich größeren Anteil an der Energieversorgung haben und die Windenergie ihre Stellung im Inland halten sowie im Ausland ausbauen.“ Antje Kiel schließt sich dieser Prognose an: „Unsere Auftragslage ist positiv“. mic/kes