„Minimale Klagen“

■ Medizinischer Dienst in der Kritik

Für Kritik an der rigiden Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der die Begutachtung für die Pflegekassen vornimmt, sieht MDK-Geschäftsführer Jörg Sträter nur einen Grund: „Die Großzügigkeit der Sozialhilfeträger hat zu einer gewissen Anspruchshaltung geführt.“

In Hamburg liegt die Zahl der Schwerstpflegebedürftigen nach der Begutachtung zur stationären Pflege um sieben Prozent unter dem Bundesdurchschnitt; ein Drittel der rund 15.000 AntragstellerInnen, die in Heimen leben, erhalten keine Leistungen aus der Pflegeversicherung – Tatsachen, die Sträter allerdings nicht erklären kann. Für ein abschließendes Urteil sei es noch zu früh.

Kritik an der Einstufung nach Fünf-Minuten-Gesprächen oder gar durch Ferngutachten per Telefon hatte unlängst die Verbraucher-Zentrale Hamburg geübt, die seit Mai ein Beschwerdetelefon Ambulante Pflege (dienstags 9 bis 10 Uhr,

Gerüchte, der MDK habe seinen 60 GutachterInnen Quoten für die Einstufung vorgegeben, weist der MDK-Geschäftsführer zurück. Die einzige Quote, die es gibt, habe der Gesetzgeber für die Härtefallregelung festgelegt. Danach dürfen nur drei Prozent der Schwerstpflegebedürftigen, die einen höheren Pflegebedarf haben als in der höchsten Stufe der Pflegeversicherung vorgesehen, als Härtefälle gefördert werden dürfen. „Wie soll man dies einem Pflegebedürftigen klarmachen, daß er erst abwarten muß, bis ein anderer gestorben ist, weil es diese Quote gibt“, erklärt Sträter. Bisher hätte es aber nur wenige Widersprüche gegen die Eingruppierungen gegeben.

Das wird sich vielleicht noch ändern. Denn nicht nur die Gesundheitssenatorin Helgrit Fischer-Menzel empfiehlt als oberste Hüterin und Verwalterin der Sozialhilfe, sich gegen eine ungerechte Einstufung zu wehren, sondern auch die Verbraucher-Zentrale, die Behinderten- und Wohlfahrtsverbände.

Patricia Faller