Klageflut von Studenten

■ Verwaltungsgericht will im September über Rückmeldegebühren entscheiden

Immer mehr StudentInnen setzen sich gegen die zum Beginn des Wintersemesters 96/97 eingeführte Rückmeldegebühr zur Wehr. 2.500 Klagen liegen dem Verwaltungsgericht inzwischen vor, sagte Gerichtssprecher Clemens Bath. Die StudentInnen bringen vor, daß die Gebühr von 100 Mark nicht dem Aufwand der Einschreibungsbüros entspreche. Laut Kosten-Nutzen-Analysen geben die Unis pro Rückmeldung rund 30 Mark aus.

Die 3. und 12. Kammer des Verwaltungsgerichts seien entschlossen, so Bath, „die Sache zu einer Entscheidung zu bringen, bevor die verlängerte Rückmeldefrist an den Hochschulen abläuft.“ Für Universitäten ist dies am 16. September der Fall. Für Fachschulen am 30. September. Dennoch könne sich das Verfahren hinziehen. Möglicherweise muß sich nämlich auch der Berliner Verfassungsgerichtshof mit der Sache befassen. Wenn der Klage stattgegeben werde, handle es sich um eine „konkrete Normenkontrolle“, die das Verfassungsgericht verhandele. Das führe zu weiteren Verzögerungen, meinte Bath.

Sollten die Verwaltungsrichter die Auffassung der Kläger teilen, wäre das Tohuwabohu an den Hochschulen perfekt: Die StudentInnen müßten auf den Schiedsspruch der Verfassungsrichter warten, die Einschreibebüros wären überlastet – und die Unis wären in der Zwickmühle: Soll man die säumigen Studis exmatrikulieren oder erneut den Zahltag verschieben? cif