Äcker im Osten zu billig?

■ Bodenreformopfer klagen in Brüssel

Frankfurt/M. (dpa/taz) – Albrecht Wendenburg, Anwalt der ehemaligen Besitzer ostdeutscher Güter, läßt nicht locker. Zweimal hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe zwar die Klage der einst von der Sowjetunion enteigneten ostdeutschen Grundbesitzer abgewiesen, doch nach Informationen der FAZ scheint Wendenburg nun bei der EU-Kommission Gehör zu finden, die wegen mehrerer Subventionsaffären in Ostdeutschland ohnehin hellhörig geworden ist. Eine unzulässige Beihilfe sieht Wendenburg auch im sogenannten Flächenerwerbsprogramm aus dem Jahr 1995, das den landwirtschaftlichen Betrieben erlaubt, Grundstücke zu Vorzugspreisen anzukaufen.

Drei Opfer der Bodenreform haben in Brüssel dagegen Beschwerde geführt. Sie argumentieren, daß mit diesen Begünstigungen – anders als von der Bundesregierung behauptet – keineswegs nur der Schaden derjenigen Bauern ausgeglichen werde, die von der DDR zwangskollektiviert wurden. Von der Regelung profitierten heute vielmehr die ehemaligen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die unter neuer Rechtsform ihr bislang von der Treuhand gepachtetes Land zur Hälfte des Marktpreises erwerben können. Die Kommission hat die Bundesregierung schriftlich um Stellungnahme gebeten. Nach Informationen der FAZ erinnert sie daran, „daß ein Mitgliedsstaat Maßnahmen erst ergreifen dürfe, wenn die Kommission eine abschließende Entscheidung getroffen hat“. Zwar hatte die Kommission seinerzeit dem Flächenerwerbsprogramm zugestimmt, allerdings unter der Annahme, daß nur Alteigentümer entschädigt werden sollen. Falls sie sich getäuscht sieht, könnte sie ihre Zustimmung widerrufen. Das Flächenerwerbsprogramm wäre damit gestoppt, hofft Rechtsanwalt Wendenburg. nh