Zwietracht am Tag der Einheit

■ Antimilitaristische Demo gegen „Deutschlandfest“ mit Umzug: Wer darf am 3. Oktober Unter den Linden feiern?

Wer darf den „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober auf welche Weise und an welchem Ort begehen, ist gegenwärtig die Frage. Schon im Januar hatten verschiedene politische Gruppen und Initiativen unter dem Namen Anti- Militaristisches-Oberjubel-Komitee (AMOK) bei der Polizei eine Demonstration für die Strecke Unter den Linden bis zum Brandenburger Tor angemeldet. Nun aber will am selben Ort auch die Marketinggesellschaft „Partner für Berlin“ GmbH sowie die Wiesbadener Firma „Lifeline“ ein Deutschlandfest mit zugehörigem Festumzug veranstalten.

AMOK zeigt sich nun erbost: Immerhin sei man der erste ordnungsgemäße Anmelder gewesen – und sollte tatsächlich das von „privatwirtschaftlichen Unternehmen“ veranstaltete „Saufgelage“ Vorrang vor einer politischen Kundgebung erhalten, werde man mit einer Verwaltungsklage kontern, kündigte AMOK-Initiator Dr. Seltsam alias Wolfgang Kröske an.

Während AMOK auf das Recht der freien Meinungsäußerung – nach ordnungsgemäßer Anmeldung – pocht, liegt für Karl-Heinz Winter von der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr „der Fall ganz klar“. Da Demonstration und Deutschlandfest „unterschiedlichen Ereignischarakter“ hätten, werde über ihre Genehmigung auch von verschiedenen Behörden entschieden.

Für die antimilitaristische Demo sei die Innenverwaltung und die ihr als Fachbehörde unterstellte Polizei zuständig. Für das Deutschlandfest plus Umzug sei dagegen die der Verkehrsverwaltung unterstellte Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei zuständig. Womit wohl nur für den Verwaltungsfachmann Winter alles klar ist.

Die Straßenverkehrsbehörde „genehmigt das Deutschlandfest schon allein deshalb, weil es sich hier um eine Traditionsveranstaltung handelt, die schon seit mehreren Jahren anläßlich des 3. Oktobers stattfindet“, erklärte Winter. Für die Antimilitaristen, meinte er, sei es „sicherlich nicht so bedeutsam wie für das von Bundesregierung und Senat mitgetragene Deutschlandfest“, an historischem Ort entlangzumarschieren. Das Fazit für Winter: „Die Verwaltungen werde sich untereinander abstimmen, aber der Festumzug, der ja schließlich auch eine Veranstaltung mit gewisser Würde ist, wird mit Sicherheit Vorrang erhalten.“

Zurückhaltend zeigt sich die Polizei. Gegenwärtig liege nur eine Durchschrift der Anmeldebestätigung von AMOK vor, wird bestätigt. Wer aber tatsächlich am 3. Oktober Unter den Linden entlangflanieren darf, „liegt noch in der Schwebe“, meinte Pressesprecher Schubert. „Dazu können wir im Moment nichts sagen.“ Eva Behrendt