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Strahlendes Radon am Arbeitsplatz

■ Jahresbericht des Bundesamts für Strahlenschutz

Hannover (taz) – An knapp 30.000 bundesdeutschen Arbeitsplätzen sind Maßnahmen zur Senkung der Strahlenbelastung durch das natürliche Edelgas Radon oder dessen Zerfallsprodukte notwendig. Darauf hat gestern in Hannover der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bei der Vorstellung des Jahresberichts 1995 hingewiesen. Nach Angaben von Alexander Kaul hat das BfS an knapp 2.500 Arbeitsplätzen die Strahlenbelastung durch das in bestimmten Gebieten vermehrt aus dem Boden aufsteigende Edelgas untersucht. Aufgrund der Messungen habe man für zahlreiche Arbeitsplätze Strahlendosen von fünf bis zehn Millisievert, zum Teil auch erheblich höhere Werte errechnet. Kaul erinnerte an die anstehende Änderung der Strahlenschutzverordnung, mit der der erlaubte Grenzwert von heute 50 Millisievert auf die Euratom-Empfehlung von 20 Millisievert gesenkt werden soll. Spätestens bei Inkrafttreten der neuen Verordnung müsse man an knapp 30.000 bundesdeutschen Arbeitsplätzen wie in Kellern, Berg- oder Wasserwerken die natürliche radioaktive Belastung kontinuierlich messen und diese Belastung auch durch Sanierungsmaßnahmen, wie eine Abdichtung von Böden und Wänden oder eine bessere Belüftung, senken.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im vergangenen Jahr 152 Störfälle in bundesdeutschen Atomkraftwerken gezählt. Zwei der Störfälle, eine Kühlmittelleckage im AKW Biblis und ein Ausfall der Steuerung der Moderatorenstäbe im AKW Krümmel (sie regeln die Leistung des Kraftwerks) wurden dabei in die Störfallkategorie „eilt“ eingestuft. Ein Störfall im AKW Brockdorf, der ein Notstromaggregat für die Steuerstäbe betraf, mußte an die Internationale Atomenergiebehörde gemeldet werden. Jürgen Voges

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