Komplexe Rechnerei - betr.: "Eine Frage des Ermessens", taz vom 27.8.1996

Betr.: tah hh vom 27.8.96., „Eine Frage des Ermessens“

Vom Februar 1985 bis Dezember 1995 war der höchstzulässige Tiefgang für den tideunabhängigen Verkehr auf der Elbe auf 39 Fuß 00 Zoll festgelegt. Dies entspricht im metrischen System einem Tiefgang von 11,89 Metern. Grundlage für diese Festlegung waren die damaligen Erfahrungen und Kenntnisse unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Das Flußsystem Elbe ist ein dynamisches System, für das exakte mathematisch-naturwissenschaftliche Berechnungsmethoden nur begrenzt zur Verfügung stehen. Die einzelnen zu berücksichtigenden Parameter sind teilweise aus modellhaften Vorstellungen entwickelt.Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich weiter entwickelten technischen Möglichkeiten hat die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord im Rahmen der Umstellung aller Tiefgänge auf der Elbe von Fuß und Zoll auf das metrische System und der zugleich durchgeführten fachlichen Überprüfung den Höchsttiefgang für den tideunabhängigen Verkehr im Dezember 1995 auf 12,00 Meter festgelegt. Berücksichtigung fand bei dieser Festlegung u.a. die weiterentwickelte Peiltechnik, insbesondere die verbesserte Umsetzung der Peilergebnisse und das speziell für Tidefahrpläne und die Festlegung von Höchsttiefgängen entwickelte Rechnerprogramm, mit dem die verschiedensten zu berücksichtigenden Parameter mit einer höheren Genauigkeit berechnet werden können. Als Beispiel sei hierfür genannt der Eingang der unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Schiffe während der Passage und die variablen Strömungsgeschwindigkeiten, die unmittelbar über den Squat Einfluß auf den Tiefgang haben, oder die kontinuierliche Dichteänderung des Elbwassers von Salz- in Süßwasser.

Die Berücksichtigung der technischen Entwicklung und die mit den bisher zugelassenen Tiefgängen gewonnenen praktischen Erfahrungen haben die Erhöhung des Tiefganges um 11cm ermöglicht, die der Schiffahrt umgehend über die üblichen Mitteilungsquellen bekannt gegeben wurden.

Ein profaner Rechenfehler kann der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung deshalb nicht unterstellt werden. Vielmehr ist der Schiffahrt ermöglicht worden, was unter Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte im Interesse einer sicheren und leichten Schiffahrt auf der Elbe noch möglich ist.

i.A. Wempe, Wasser- und Schiff - fahrtsdirektion Nord, Kiel