Kärrnerarbeit für die Gleichstellung

■ Christina Weiss berichtet über die Aktivitäten des Senatsamts /Ihre Notwendigkeit steht noch immer unter Beweispflicht

Ab dem kommenden Sonntag geht die Staatsgewalt – laut Hamburger Verfassung – nicht mehr nur vom Volke aus. Sie hat dann zudem die Aufgabe, die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und insbesondere deren gleichberechtigte Vetretung innerhalb öffentlich-rechtlicher Gremien zu fördern. Dieses Gesetz wird am 1. September in Kraft treten.

Daß die eher unscheinbaren selbstverpflichtenden Sätze nun die Hamburger Verfassung ergänzen, ist laut Christina Weiss das Ergebnis zäher Verhandlungen. Als „Kärrnerarbeit“ bezeichnet die Senatorin die Tätigkeit des Senatsamts für die Gleichstellung in einem Brief an frauenpolitisch aktive Institutionen und Projekte. Das Senatsamt suche sich Verbündete in den Behörden, wirke dort beharrlich auf Veränderungen hin. Und ein Erfolg werde dann den Verbündeten zugerechnet.

In ihrem Brief beschreibt Weiss die Aktivitäten des Senatsamts im vergangenen halben Jahr. Die Tagungen, Workshops, Projekte und Untersuchungen zielten unter anderem auf die Herstellung gleicher Chancen für Frauen in der Wirtschaft, eine verbesserte Mobilität von Frauen im öffentlichen Raum, berufliche Weiterbildung von Migrantinnen und deutschen Frauen aus „schwierigen“ sozialen Verhältnissen und ein verändertes Rollenbewußtsein bei Vätern als „wichtiger Part“ der Familie.

Obwohl die Arbeit für die Gleichstellung sich mittlerweile versachlicht habe, sei deren wissenschaftliche Begleitung weiterhin notwendig. Untersuchungen – wie die zum Einfluß von Eltern auf die Berufswahl ihrer Töchter – dienten dabei nicht nur der Überprüfung des Arbeitsziels. Sie seien vielmehr die notwendige Basis, um Forderungen politisch einbringen zu können und deren Notwendigkeit gegebenenfalls zu beweisen. „Der Fortschritt“, schreibt die Senatorin, „ist immer noch eine Schnecke“.

Eher schnell sind hingegen die finanziellen Mittel des Senatsamts geschrumpft. Binnen fünf Jahren sanken allein die Mittel für Projektförderung um nahezu die Hälfte auf 428.000 Mark im kommenden Jahr. Der Haushaltstitel für Gutachten und wissenschaftliche Untersuchungen wird dann bei 120.000 Mark liegen. Auch wenn letztlich nicht Sonderprogramme für Frauen, sondern gleiche Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen durch das Senatsamt angestrebt werden, gehört die Förderung besonderer Prokjekte zu seinen vorrangigen Aufgaben. Erfolgreiche Projekte sollten nach einer Anlaufphase dann möglichst von anderen Behörden übernommen und finanziert werden. Stefanie Winter