Brüssel will's wissen

■ Kompromiß noch möglich: EU setzt Frist um VW-Subventionen

Hamburg (dpa) – EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert hat der Bundesregierung eine Frist gesetzt: Bis zum 4. September muß eine provisorische Lösung für die sächsischen Subventionen für VW erreicht sein. Wenn bis Mittwoch kein Weg gefunden sei, die umstrittenen Gelder auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder ein in seiner Wirkung ähnliches Verfahren zu vereinbaren, werde die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof eine einstweilige Verfügung gegen Deutschland erwirken, sagte van Miert der Börsen- Zeitung. Die übrigen Kommissionsmitglieder seien seiner Meinung. Sachsen hatte entgegen einem EU-Verbot 91 Millionen Mark Subventionen an die Volkswagen AG gezahlt.

Besorgt äußerte sich Van Miert außerdem über eine wachsende Tendenz in den EU-Mitgliedsstaaten, Alleingänge auch dann durchzuziehen, wenn klar sei, daß diese nach europäischem Recht verboten seien.

Der Präsident der EU-Kommission, Jacques Santer, sagte dem Spiegel, eine gütliche Einigung im Streit mit Sachsen anzustreben. Elemente eines Kompromisses könnten eine Erklärung der Kommission sein, die Sonderbedingungen für Ostdeutschland stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig müsse Sachsen erklären, die VW- Subventionen abzusenken. Voraussetzung ist laut Santer aber „die Rückkehr zur Rechtmäßigkeit“. Der „Zustand der Illegalität“ müsse dadurch beendet werden, daß ein Weg gefunden werde, der „den Rechtsbruch durch die sächsische Regierung heilt“, und die zu Unrecht an VW ausgezahlten 91 Millionen Mark blockiert.

Sachsen hat bereits eine Klage gegen die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die Bundesregierung hatte am Dienstag vergangener Woche von einer Klage abgesehen, da Bonn zu einer gütlichen Einigung kommen will. Bis zum 17. September hat sie dafür Zeit. Heute befaßt sich das Bundeskabinett erneut mit dem Beihilfestreit.