Der Weg zu Europas Kuckuck ist lang

Freiburg (taz) – Wollte die EU die Sachsen wirklich zum Rückzahlen der Subventionen an VW zwingen, hätte sie einen langen Rechtsweg vor sich. Morgen müßte die Kommission einen Rückforderungsbescheid beschließen. Darin würde den Sachsen eine Frist gesetzt, bis zu der sie die ausbezahlten Gelder zurückfordern müßten. Lassen sie die verstreichen, müßte die Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Es würde Deutschland vorgeworfen, daß sein Bundesland bewußt gegen EU-Regeln verstößt. Gleichzeitig mit Einreichung der Klage könnte die Kommission eine einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beantragen. Binnen sechs bis acht Wochen würde dann der EuGH prüfen, ob die Klage der Kommission Aussicht auf Erfolg verspricht und ob ein „schwerer, nicht wiedergutzumachender Schaden“ einzutreten droht. Wenn Sachsen sich weiter weigert, kann die Bundesregierung gegen das Land per Bundeszwang oder Verfassungsklage vorgehen. Schafft es die Bundesregierung nicht, die Sachsen auf den Pfad des Rechts zurückzuführen, muß sie selbst mit einem neuen Vertragsverletzungsverfahren rechnen. An dessen Ende könnte dann auch ein „angemessenes“ Zwangsgeld der EU gegen Deutschland stehen. Christian Rath