Betr.: Tschechisch-deutsche Beziehungen

1992 schloß Deutschland mit der damaligen ČSFR einen Freundschafts- und Nachbarschaftsvertrag, der „Vermögensfragen“, d.h. auch Entschädigungsansprüche der vertriebenen Sudetendeutschen, nicht regelte. Das anfangs euphorische Klima zwischen beiden Ländern verschlechterte sich, weil die tschechische Seite befürchtete, von der deutschen an die Wand gedrückt zu werden. Eine „Gemeinsame Erklärung“ beider Parlamente sollte einen neuen Anfang machen. Hauptproblem für Bonn: die Forderungen der Sudetendeutschen Landsmannschaft; für Prag: die Entschuldigung für die Vertreibung.