Biedenkopf und Volkswagen legen Denkpause ein

■ In Dresden und bei VW herrschte gestern Schweigen. Lediglich Minister Rexrodt freute sich: „Kein Grundsatzstreit zwischen Einigung Europa und Aufbau Ost“

Er wolle das Leben positiver betrachten, hatte Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt nach seiner Genesung von der Malaria gesagt. Sein neues Motto hat er gestern umgesetzt. „Zufrieden“ sei er mit der Entscheidung der EU- Kommission, erklärte er. Wichtig sei, daß die Kommission keine einstweilige Verfügung beim Europäischen Gerichtshof beantragt habe, sondern gegen Deutschland klage. Im ersten Fall hätte die Bundesregierung die unrechtmäßig von Sachsen an VW gezahlten 91 Millionen Mark zurückfordern müssen. Mit der Klage „sei Zeit gewonnen, um zu einer sachlichen Lösung zu kommen“, sagte Rexrodt gestern der Nachrichtenagentur dpa.

Am Dienstag abend noch hatten die Vorstände der Volkswagen AG einem Kompromiß zugestimmt. Bis zum 31. Dezember diesen Jahres verzichten sie auf knapp 91 Millionen Mark „Investitionszuschüsse“, wie es offiziell heißt. Dahinter verbergen sich nicht etwa weitere direkte Subventionen an den Konzern, sondern Steuererstattungen. Die Bundesregierung friert eine sogar „noch etwas höher liegende Summe“ (EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert) anstehender Steuerrückzahlungen ein.

„Als konstruktiven Beitrag zur Klärung der Grundsatzfragen“ werde man „für die Dauer etwaiger Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission [...] Investitionszulagen in Höhe von bis zu 90,7 Millionen D-Mark nicht abrufen“, hatte die Volkswagen AG mitgeteilt.

Der Automobilkonzern stellt sich dennoch weiter stur: Auf den Rechtsanspruch auf das Geld werde man nicht verzichten. Das Unternehmen beruft sich auf eine Entscheidung der EU-Kommission von 1991. Zunächst hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter nämlich 740 Millionen Mark als Investitionszuschuß genehmigt und erst im Juni dieses Jahres die Summe runtergeschraubt. Auch glaubt man bei VW noch immer, daß der umstrittene Artikel 92,2c des Maastricht-Vertrages zugunsten der neuen Bundesländer spricht. Der bezog sich jedoch explizit auf die ehemaligen Zonenrandgebiete, Regionen also, die schon immer in Westdeutschland lagen.

Doch ob mit oder ohne die knapp 91 Millionen Mark: An den sächsischen VW-Werken in Chemnitz und Mosel baut der Autokonzern auf jeden Fall weiter, sagte gestern ein VW-Sprecher. Die Drohung, nach Tschechien oder Ungarn abzuwandern, erweist sich somit als hohl. Der Gewinn durch niedrigere Steuern, Löhne und Abgaben in den Ländern dürfte auch minimal sein, hat Volkswagen doch nach eigenen Angaben bereits 3 Milliarden Mark in Sachsen verbaut. Dazu, welche Vergünstigungen VW im Gegenzug zu den jetzt von der Bundesregierung eingefrorenen 91 Millionen Mark bekommt, gibt das Unternehmen „keinen Kommentar“ ab.

Äußern wollte sich gestern auch die sächsische Landesregierung nicht. Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) könne so schnell nichts zu der Entscheidung Brüssels sagen, hieß es aus seiner Staatskanzlei. Immerhin hatte er den Streit ausgelöst und mit einer eigenen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angeheizt. Der sächsische Wirtschaftsminister Kajo Schommer darf zu dem Beihilfenstreit nichts mehr sagen, da die Angelegenheit Chefsache ist.

Bundeswirtschaftsminister Rexrodt darf noch sprechen und muß dies auch in den nächsten Tagen und Wochen tun. Seinen „sachlichen Dialog“ (Rexrodt) mit der Kommission, der sächsischen Landesregierung und Volkswagen wird er fortsetzen, kündigte der Minister an. Vielleicht gelingt es ihm dann auch, die Sachsen zu überzeugen, die Klage zurückzuziehen. Zunächst freut er sich weiter, weil „die Auseinandersetzung um das Investitionsprojekt Sachsen nun nicht zu einem Grundsatzstreit zwischen Aufbau Ost und Einigung Europa hochstilisiert werden kann“. Ulrike Fokken, Berlin