Bosnier ohne Paß

Die Hamburger Ausländerbehörde übt massiven Druck aus, damit Bürgerkriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien einen neuen Paß beantragen. Schon im Frühjahr flatterten selbst Familien mit kleinen Kindern Abschiebeverfügungen ins Haus, weil sie noch keine neuen Nationalpässe hatten. Mit der rechtlich bedenklichen Methode („Ohne Paß keine Duldung, dann werden sie abgeschoben“) will die Behörde verhindern, daß es eine Flüchtlingsgruppe gibt, die man nicht mehr loswerden kann. Denn paßlose Menschen nimmt kein Staat ohne Sondervereinbarung auf. Das Verwaltungsgericht Hamburg hält es für eine Verpflichtung, einen Paß zu beantragen (Aktenzeichen 21 VG 4970/96). Es sei die „vordringliche Aufgabe“ der Flüchtlinge, „das durch sie selbst im Bürgerkrieg zerstörte Land wieder aufzubauen“, so die zynische Begründung. sim