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Vermögen vernichtet

■ Klage wegen Hennemann-Vertrag?

Daß Friedrich Hennemann als Vorstandsvorsitzender der Bremer Vulkan Verbund Aktiengesellschaft laut Dienstvertrag „auch bremische Belange wahrnehmen“ sollte, könnte Bremen teuer zu stehen kommen. Die Anlegervertreter der Deutschen Schutzgemeinschaft Wertpapierbesitz (DSW) überlegen, ob sie das Land Bremen auf Schadenersatz verklagen können Das Argument in der Düsseldorfer DSW-Zentrale: Es sei gut möglich, daß Hennemann in seinem Einsatz für bremische Interessen und Arbeitsplätze die außenstehenden Aktionäre vernachlässigt und ihr Aktien-Vermögen leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat.

Auch der Bremer Anwalt Hans-Jürgen Nölle, zur Zeit des Konkurses für die DSW im Vulkan-Aufsichtsrat, hält ein juristisches Nachspiel für möglich. Es verstoße gegen das AG-Recht, wenn die Gesellschaft – und darauf förderte der Untersuchungsausschuß Hinweise zu Tage – dem Weisungsrecht des Landes ausgesetzt gewesen wäre. Aktionäre könnten vor einem Zivilgericht prüfen lassen, ob das Unternehmen vom Staat beherrscht war.

Allerdings schätzen Aktienrechtler die juristische Lage als sehr kompliziert ein. Immerhin steht in Hennemanns Dienstvertrag eine Einschränkung: Er solle Bremens Interessen wahrnehmen, „soweit dies im Rahmen seiner Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung gegenüber der Bremer Vulkan AG möglich ist“.

Dennoch: Experten nannten es in der Frankfurter Allgemeinen „in höchstem Maße unprofessionell“, überhaupt einen solchen Vertrag geschlossen zu haben. Der Einsatz des ehemaligen Staatsdieners Hennemann für bremische Belange sei sowieso allen Beteiligten klar gewesen. Ein „persönlicher Beherrschungsvertrag“ setze Bremen nun bei einer Klage neuen unabsehbaren fiskalischen Risiken aus. jof

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