Krupp-Kauf rechtens

■ Bremen gewinnt vor EU-Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat die Entscheidung der EU-Kommission von 1993 im Zusammenhang mit dem Kauf der ehemaligen Krupp Atlas Elektronik (KAE/Bremen) durch die Bremer Vulkan Verbund AG für nichtig erklärt. Diese Entscheidung, mit der dem Land Bremen unterstellt wurde, eine unerlaubte Beihilfe zu leisten, sei nicht ausreichend begründet, hieß es in einem gestern in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Geklagt hatten neben der Bundesrepublik die inzwischen in Konkurs gegangene Bremer Vulkan Verbund AG und die mit dem Verkauf befaßte Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH (Hibeg).

Die ehemalige KAE war mit Wirkung vom Juli 1991 mehrheitlich vom Bremer Vulkan übernommen worden. Im weiteren Verlauf dieser als „Elefantenhochzeit“ bekanntgewordenen Fusion verschmolz 1994 die umbenannte Atlas Elektronik GmbH mit der weiteren Vulkan-Tochter STN Systemtechnik Nord GmbH. Diese gemeinsame STN Atlas Elektronik GmbH mit rund 4 500 Mitarbeitern an Standorten in allen norddeutschen Bundesländern war im Vulkan Verbund zuletzt der einzige Unternehmensbereich, der noch schwarze Zahlen geschrieben hatte. STN soll nach dem Willen von Vulkan-Konkursverwalter Jobst Wellensiek noch in diesem Jahr verkauft werden. Die Brüsseler Entscheidung hat nach Angaben eines Vulkan-Sprechers darauf keine Auswirkungen. dpa