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Knallharte Abschieber

■ Zweijähriges Kind soll aus Niedersachsen in den Libanon zurück

Hannover (taz) – Der niedersächsische Landkreis Harburg will ein zweijähriges Kleinkind mutterseelenallein in den Libanon abschieben. Der Kleine, der nunmehr 22 seiner insgesamt 27 Lebensmonate bei seinem Bruder und sorgeberechtigten Vormund in Winsen an der Luhe gelebt hat, beeinträchtigt nach Auffassung des Landkreises „die Belange der Bundesrepublik Deutschland“.

In einem Schreiben an den bereits 52jährigen Bruder, der in Winsen Inhaber eines Autohandels und einer KFZ-Werkstatt ist und seit langem dauerndes Aufenthaltsrecht hat, drohte der Landkreis für den kommenden Monat „die Abschiebung ihres Bruders“ an. Als „eindeutigen Verstoß gegen das Haager Minderjährigenschutzabkommen“ und als „zynisch und unmenschlich“ kritisierte gestern der niedersächsische Flüchtlingsrat die geplante Abschiebung.

Der 52jährige Autohändler war im Januar 1995 von einem Beiruter Gericht zum Vormund seines Bruders bestellt worden, weil dessen Mutter bei der Geburt des Kindes gestorben und der inzwischen 74jährige Vater ohne Aussicht auf Besserung erkrankt war. Nachdem das Kind von den libanesischen Behörden in den Paß seines Bruders eingetragen worden war, reisten beide ohne Probleme nach Winsen zurück.

Die Harburger Ausländerbehörde lehnte anschließend allerdings die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung wegen angeblich „illegaler Einreise“ des Säuglings ab und will nun seinen weiteren Aufenthalt nicht einmal dulden. „Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland“, lautet die Begründung gegen den Kleinen: „Das Interesse an einer effektiven Begrenzung des Zuzuges von Ausländern hat wegen der hohen Arbeitslosigkeit der Ausländer und der erheblichen Integrationsschwierigkeiten an Gewicht gewonnen.“ Eine Abschiebung in den Libanon stelle für das Kind auch „keine besondere Härte dar“. Jürgen Voges

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