Datenschutz-Schelte für Hardrath

■ Hans-Hermann Schrader entdeckt mehrere Rechtsbrüche bei der Abhörung des Telefons von GAL-Referent Peter Mecklenburg Von Jürgen Oetting

Die Polizei hat im Rahmen der Telefonüberwachung einer des Drogenhandels verdächtigten Person auch einen Mitarbeiter der GAL-Bürgerschaftsfraktion abgehört. Das durfte sie. Die Staatsanwaltschaft hat die entsprechenden Abhörprotokolle zu ihren Akten genommen und an interessierte Dritte weitergegeben. Beides durfte sie nicht. So bewertet der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader die Vorgänge, die Anfang März bekannt wurden (taz berichtete). Heute wird sich der Rechtsausschuß der Bürgerschaft in einer Sondersitzung damit befassen.

Der Vorgang: Im Herbst 1994 wurde eine ehrenamtliche Vollzugshelferin verdächtigt, Rauschmittel in den Knast zu schmuggeln. Im Rahmen einer Telefonüberwachung wurde sie abgehört und dabei auch Gespräche, die sie mit dem GAL-Justizreferenten Peter Mecklenburg führte. Diese Gespräche hatten mit dem Tatverdacht nichts zu tun, wurden aber protokolliert und zu den Akten genommen.

Letzteres hätte nicht geschehen dürfen, meint Schrader in einem ausführlichen Dossier. Die Staatsanwaltschaft hätte alle nicht zur Strafverfolgung erforderlichen Unterlagen unverzüglich vernichten müssen. Das hatte die Justizbehörde völlig anders dargestellt, nachdem die Vorfälle öffentlich geworden waren.

Auch die Herausgabe der Mecklenburg betreffenden Abhörprotokolle an Hans Seemann, den Sicherheitsreferenten des Strafvollzugsamtes, war von der Justizbehörde als rechtmäßig bezeichnet worden. Der Datenschutzbeauftragte widerspricht dieser Auffassung: „Die Übersendung der Akte mit den Unterlagen aus der Telefonüberwachung durch die Staatsanwaltschaft an das Strafvollzugsamt war nach sämtlichen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten unzulässig.“ Delikat wird dieser Aktenweitergabe-Aspekt, weil Seemann als harter Gegner der GAL-Justizpolitik gilt. Deshalb werden ihm vom GAL-Abgeordneten Manfred Mahr – dessen Mitarbeiter der abgehörte Mecklenburg ist – politische Motive unterstellt. Mahr fragt jetzt, ob Justizsenator Klaus Hardrath sich „weiterhin so einen Mann wie Semann in seiner Behörde leisten will“.

Nicht-Information der Abgehörten ist der dritte schwerwiegende Vorwurf, der aus der Stellungsnahme des Datenschutzbeauftragten abgeleitet werden kann. Schrader hält es für zwingend geboten, daß außer der Person, gegen die sich die Telefonüberwachung richtete, auch ihre Gesprächspartner über die Lauschaktion offiziell informiert werden müssen. Das sei bisher jedoch nicht geschehen.

Manfred Mahr erwartet die heutige Sondersitzung des Rechtsausschusses mit Spannung und meint: „Die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten haut die Justizbehörde ziemlich in Klump – die Abgeordneten werden Hardrath prügeln.“ Die Justizbehörde will erst heute Stellung nehmen.