„Polizei und BSAG gehen gegen Dealer rassistisch vor“

„Sozial-rassistisches Programm“, „soziale Säuberung“: Häßliche Worte, die das Anti-Rassismus-Büro (ARAB) auf der gestrigen Pressekonferenz an die Adresse Bremer PolitikerInnen und der Polizei richtete. Der Zusammenhang: Seit 1992 gelten sogenannte Betretungsverbote gegen Personen, die „wegen Handels mit Betäubungsmitteln in Erscheinung getreten“ sind – eine Maßnahme, die den Drogenhandel stören und unterbinden helfen soll.

Die Verbote sind noch heute in Kraft, mit dem Unterschied, so Matthias Brettner vom ARAB, daß bei den Betroffenen „keine Strafverfahren mehr anhängig sein müssen“. Die Viertel Steintor, Ostertor, Dobben und Hauptbahnhof dürfen die betreffenden DrogenhändlerInnen und -konsumentInnen (1994 20 Ausländer und 100 Deutsche) nicht mehr betreten – auch nicht, wenn sie die Gebiete nur für kurze Zeit durchqueren. Im Februar erstritt ein kurdischer Asylbewerber, daß das Betretungsverbot aufgehoben wurde – er wohnte im „verbotenen“ Viertel.

Als „regelrechte Apartheid-Methoden“ bezeichnen ARAB und Flüchtlingsinitiative die Zusammenarbeit zwischen Polizei und BSAG, die seit etwa einem halben Jahr gegen die Aktivitäten von Dealern in den Wagen der BSAG vorgeht, indem sie einjährige Beförderungsverbote ausspricht. Nur „gegen Schwarze“, glaubt das ARAB. Gegen „eine Mischung mit Schwerpunkt Afrika“, sagt dagegen BSAG-Sprecher Wolfgang Pietsch, der es als eine „Riesensauerei“ empfindet, daß viele Fahrgäste wegbleiben, weil sie sich wegen der Drogengeschäfte in der Bahn bedroht fühlen. Bei den Beförderungsausschlüssen handele es sich um TäterInnen, die „mehrfach“ auffällig geworden und meistens „aktenmäßig bekannt“ seien. Mu/F: Wolff