Anwalt Funke angezeigt

■ Rechtsstreit um UKE-Skandal weitet sich aus. Strafanzeige wegen „Parteiverrat“

Der juristische Streit über umstrittene Bestrahlungsmethoden vergangener Jahre im UKE weitet sich aus. Gegen den Rechtsanwalt Wilhelm Funke, der für gut 300 PatientInnen um Entschädigung kämpft, stellte gestern Rechtsanwalt Wolf Römmig Strafanzeige wegen „Parteiverrat“. Die Anzeige erstattete er im Auftrag des 1993 suspendierten Chefs der Radiologie des UKE, Klaus-Henning Hübener. Funke soll, so wirft Römmig ihm vor, sowohl die Interessen der Patienten als auch die der Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung vertreten haben. „Wer beiden Parteien in derselben Rechtssache durch Rat oder Tat pflichtwidrig dient“, macht sich strafbar, besagt das Strafgesetzbuch.

Funke erhalte für jeden Klienten, dessen Schadenersatzansprüche er anmelde, 1.000 Mark von der Behörde. Er soll das damit begründet haben, „daß er nicht nur die Interessen der Patienten, sondern auch die der Behörde sehr wohl berücksichtige“, erklärt Römmig. „Widerlich“ nennt Funke die Vorwürfe. Soweit er von der Stadt 1.000 Mark für eine „Beratungsunterstützung“ der geschädigten Patienten erhalten habe, seien diese nach Abschluß außergerichtlicher Vergleiche von der Stadt wieder abgezogen worden. „Absurd“ nennt Funke auch den Vorwurf, er habe die Interessen der Wissenschaftsbehörde vertreten. Zudem sieht er in der Strafanzeige Hübeners den Versuch einer Rufschädigung und überlegt nun seinerseits rechtliche Schritte.

Hübeners Behandlungsmethoden war 1994 eine „überdurchschnittliche Zahl an schweren Nebenwirkungen“ attestiert worden. Mittlerweile habe die Staatsanwaltschaft, so Römmig, 169 PatientInnenakten geprüft und sehe die Voraussetzungen für eine Anklageerhebung wegen Körperverletzung „nicht als gegeben“ an. Das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Gebührenüberhöhung stehe ebenfalls vor dem Abschluß, „ein Fehlverhalten Hübeners“ habe „die Staatsanwaltschaft nicht feststellen können“. Julia Kossmann