SPD-Justizminister stützen von Plottnitz

■ Die Forderung der Opposition in Hessen nach Rücktritt des Justizministers weisen SPD und Bündnis 90/Grüne zurück

Wiesbaden (taz) – Auch wenn die Landtagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen in Hessen hinter vorgehaltener Hand davon sprechen, daß ihr Justizminister der Opposition am Mittwoch im Rechtsausschuß einen „verzogenen Aufschlag“ serviert habe, der den nachfolgenden knallharten Return von CDU und FDP geradezu provozierte: öffentlich stehen sie geschlossen hinter Rupert von Plottnitz.

Und dort steht auch Ministerpräsident Hans Eichel, der umgehend die Forderung der Opposition nach der „Entlassung“ von Justiz- und Europaminister von Plottnitz zurückwies: Die CDU und FDP hatten dies am Donnerstag bei einer Sondersitzung des Landtags gefordert, weil der Justizminister sowohl „politisch“ als auch „administrativ“ die Verantwortung für „Fehlverhalten“ trage. Die Nebentätigkeitsgenehmigung für den Frankfurter Oberlandesgerichtspräsident Horst Henrichs sei „rechtswidrig“ gewesen. Durch die Ermöglichung des „Millionen-Deals“ – Henrichs strich von der IG Metall für ein Gutachten 1,342 Millionen Mark ein – habe Plottnitz dem Ansehen der hessischen Justiz „schwersten Schaden“ zugefügt. „Die Vorwürfe sind unberechtigt und greifen eine Person an, deren Integrität nicht in Zweifel zu ziehen ist“, erklärte Eichel. Rupert von Plottnitz genieße sein „volles Vertrauen“. Gestern stellten sich auch fünf Justizminister von SPD-geführten Ländern hinter von Plottnitz. In einer Erklärung äußerten sie ihr „Unverständnis“ über die in Hessen entflammte Debatte.

Doch alleine mit Treueschwüren ist der Vorwurf der CDU/ FDP-Opposition, daß der grüne Justizminister bei den Vorgängen um die Genehmigung der Nebentätigkeit des raffgierigen Beamten Horst Henrichs „die ganze Wahrheit verschwiegen“ habe, noch nicht aus der Welt geschafft.

Tatsächlich hatte von Plottnitz am Mittwoch im Ausschuß selbst offengelegt, daß es auf dem (verschwundenen) Entwurf des Genehmigungsbescheides für den Antrag von Henrichs eine Aktennotiz gegeben hat, in der Bedenken gegen die Zeichnung dieses Bescheides durch den Minister formuliert waren. Der Justizminister, so die Schlußfolgerung von CDU und FDP, habe also im Dezember 1995 durchaus die Möglichkeit gehabt, den Antrag von Horst Henrichs auf Genehmigung einer Nebentätigkeit abzulehnen oder zumindest einer „kritischeren Überprüfung“ zu unterziehen.

Daß von Plottnitz dann noch vor dem Ausschuß und zum Amüsement der Anwesenden versucht habe, den Aktenvermerk mit der süffisant vorgetragenen Randbemerkung zu entkräften, daß dieser Hinweis von einem Referat stamme, das für die „Frauenförderung einschließlich der Umsetzung des hessischen Gleichberechtigungsgesetzes, soweit nicht die Personalreferate zuständig sind“, verantwortlich zeichne, nannte die Opposition eine „bewußte Täuschung“. Denn die in Frage stehende Beamtin ist nicht nur für Frauenförderung zuständig, sondern für insgesamt neun Arbeitsgebiete im Ministerium.

Gegenüber der taz wies von Plottnitz gestern alle Vorwürfe als „hanebüchen“ zurück. Er selbst sei es gewesen, der alle Akten zum Fall Henrichs offengelegt habe, auch die „berühmte Aktennotiz“. Und selbstverständlich sei der Antrag von Henrichs nach Sichtung dieser Aktennotiz noch einmal eingehend geprüft worden, mit dem Ergebnis, daß keiner der im Gesetz explizit formulierten „Versagensgründe“ hätte festgestellt werden können. Und der Vorwurf, die institutionalisierte Frauenförderung in seinem Ministerium der Lächerlichkeit preisgegeben zu haben? Etwas amüsiert habe er wohl tatsächlich geklungen, räumte von Plottnitz ein: „Aber wegen dem (o.g.) Wörterungetüm – und nicht, weil ich die Frauenförderung für eine lächerliche Angelegenheit halte.“

Für Ursula Hammann (41), Abgeordnete der Bündnisgrünen im Landtag, ist er damit „aus Sicht der grünen Frauen voll rehabilitiert“. Ohnehin sei der „Lapsus“ des Ministers in der Presse „nur etwas unglücklich rübergekommen“. Jetzt müsse es darum gehen, das eigentlich Problem anzupacken: „Die Reform der Nebentätigkeitsbestimmungen im Beamten- und im Richtergesetz.“ kpk