Daumenschraube gegen Scientologen

■ Bayern und Baden-Württemberg bringen gemeinsame Initiative gegen Scientology in den Bundesrat ein. Sie fordern von der Bundesregierung ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die US-Sekte

Berlin (taz) – Bayern und Baden-Württemberg ziehen im Kampf gegen Scientology an einem Strang. Auf einer gemeinsamen Tagung in München beschlossen gestern die Kabinette beider Länder die Verabschiedung einer Bundesratsintiative.

Kernpunkt der Vorlage ist die Forderung, die Bundesregierung solle ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Scientology-Organisation einleiten. Zudem sollen die Landesämter für Verfassungsschutz eng kooperieren und Erkenntnisse über die in den USA gegründete Organisation austauschen. In Baden-Württemberg können die Scientologen ab Januar kommenden Jahres auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln durchleuchtet werden.

Mit ihrer Bundesratsinitiative wollen die Regierungen in Stuttgart und München auch eine Reihe von bereits in ihren Ländern geltenden Maßnahmen bundesweit durchsetzen. Dazu gehört die Kontrolle öffentlicher Aufträge, inbesondere im Baubereich und bei sozialen Projekten. Dort, wo ein „besonderes Vertrauensverhältnis“ herrsche, müßten Schutzklauseln von Auftragnehmern verlangt werden, heißt es in der Erklärung beider Landesregierungen.

Seit geraumer Zeit müssen Firmen gegenüber den öffentlichen Verwaltungen in Bayern und Baden-Württemberg Selbstverpflichtungen vorweisen. Mit ihnen soll eine Unterwanderung und eine indirekte finanzielle Hilfe von Scientology durch Steuergelder verhindert werden. In den Vertragsklauseln bestätigen die Firmen, nicht nach den Lehren des US-Gründers Hubbard zu arbeiten. Am weitesten hat sich bislang die CSU- Staatsregierung vorgewagt: Seit dem 1. November existiert ein Erlaß, in dem auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf eine mögliche Scientology-Mitgliedschaft befragt werden. Gegen diese Maßnahme, deren Einführung unter anderem von Hessen geprüft wird, hat Scientolgy unterdessen vor dem Verwaltungsgericht München eine Klage eingereicht.

Ob die gestrige Initiative aus Stuttgart und München im Bundesrat Erfolg haben wird, ist derzeit eher unwahrscheinlich. Dem dürfte insbesondere die Forderung nach einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren entgegenstehen, mit dem offensichtlich ein Verbot der Organisation ins Auge gefaßt wird. Über die Gefährlichkeit der Scientologen gehen die Einschätzungen zwischen den einzelnen Bundesländern noch weit auseinander. Während etwa Nordrhein-Westfalens SPD-Innenminister Franz-Josef Kniola unlängst ein Verbot forderte, reagierte Berlin weitaus zurückhaltender.

Nach wie vor herrscht über die juristische Einschätzung der Scientologen Unklarheit. Nur als vereinsrechtliche Organisation mit verfassungsfeindlichen Zielen ließe sich ein Verbot begründen. Aus diesem Grund bezeichnet Bayern die Scientologen grundsätzlich auch nicht als „Sekte“, weil diese Bezeichnung nach Ansicht der Staatsregierung zu „religionsnah“ ist. Severin Weiland