Schonfrist für Russin

■ Bundesverwaltungsgericht schützt „Soldatenmutter“ vor Abschiebung

Berlin (taz) – Vor zwei Wochen erhielten die „russischen Soldatenmütter“ den Alternativen Nobelpreis, weil sie ihre Söhne zum Desertieren ermunterten. Gestern nun mußte sich das Bundesverwaltungsgericht in Berlin mit einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes herumschlagen. Denn der hatte entschieden, einer nach Deutschland geflüchteten „Soldatenmutter“ aus St. Petersburg keinen Abschiebeschutz zu gewähren. Die Richter in Berlin hoben dieses Urteil nun auf. Sie gewährten ihr einen vorläufigen Abschiebeschutz und verwiesen das Verfahren zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht in München.

Dieses muß nun „umfassend prüfen“, ob der 48jährigen bei einer Rückkehr Strafen drohen, die einer Abschiebung aus Deutschland entgegenstehen könnten. Während das Verwaltungsgericht noch argumentiert hatte, daß der Klägerin bei einer Rückkehr nur allgemeine Gefahren drohen, welcher alle Häftlinge in Rußland ausgesetzt seien, argumentierten die Revisionsrichter differenzierter. Es könne „nicht verneint werden“, daß der Frau spezielle Repressalien drohen. Die Klägerin ist Mutter eines wehrpflichtigen Sohnes, der 1992 nach Deutschland geflohen war. Ihren Asylantrag begründete sie, daß ihr in Rußland eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Wehrdienstentziehung ihres Sohnes drohe und „unmenschliche Haftbedingungen“. Zudem sei sie für ihre Tätigkeit im Komitee der Soldatenmütter verfolgt worden. aku