Härtere Strafen bei Vollrausch?

Höhere Strafen für im Vollrausch begangene Verbrechen hat Justizsenatorin Peschel-Gutzeit gefordert. Wenn auch bei Mord und Totschlag im Vollrausch derzeit nur Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können, „dann stimmt etwas nicht in der Wertung durch das Gesetz“. Vollrauschtaten müssen nach ihrer Auffassung auch höher bestraft werden können. Sie schlug vor, dem Vollrausch-Paragraphen 323 a einen weiteren Absatz anzufügen, wonach in schweren Fällen eine Strafe bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden kann. Ein solcher Fall liege vor, wenn sich der Täter vorsätzlich in einen Vollrausch versetzt hat und die Tat ein schweres Verbrechen, wie zum Beispiel ein Tötungsdelikt, eine Vergewaltigung oder einen Raub, ist. ADN