piwik no script img

Härtere Strafen bei Vollrausch?

Höhere Strafen für im Vollrausch begangene Verbrechen hat Justizsenatorin Peschel-Gutzeit gefordert. Wenn auch bei Mord und Totschlag im Vollrausch derzeit nur Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können, „dann stimmt etwas nicht in der Wertung durch das Gesetz“. Vollrauschtaten müssen nach ihrer Auffassung auch höher bestraft werden können. Sie schlug vor, dem Vollrausch-Paragraphen 323 a einen weiteren Absatz anzufügen, wonach in schweren Fällen eine Strafe bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden kann. Ein solcher Fall liege vor, wenn sich der Täter vorsätzlich in einen Vollrausch versetzt hat und die Tat ein schweres Verbrechen, wie zum Beispiel ein Tötungsdelikt, eine Vergewaltigung oder einen Raub, ist. ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen