Ohne Einschränkung empfehlenswert

■ Kieler Staatsanwalt für Fortsetzung des Methadon-Programms

Die Aufrechterhaltung des Methadon-Programms für Drogenabhängige ist für Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt Prof. Heribert Ostendorff zwingend geboten. „Eine Einschränkung oder gar Einstellung aus Kostengründen ist nicht verantwortbar“, appellierte er gestern an die zuständigen Kostenträger, das Geld für die Fortsetzung zur Verfügung zu stellen.

Die Substitution diene nicht nur der gesundheitlichen Stabilisierung und der sozialen Rehabilitation der Drogenabhängigen: „Mit diesem Programm wird entscheidend der Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger vorgebeugt.“ Zwischen 100 und 300 Mark benötigten die Abhängigen pro Tag, um an ihren „Stoff“ heranzukommen, sagte Ostendorff. Nach einem Forschungsbericht des Bundeskriminalamtes wird der Anteil an Wohnungseinbrüchen auf 37 Prozent, an Autoaufbrüchen auf 45 Prozent und bei Raub auf 21,7 Prozent geschätzt.

In Schleswig-Holstein läuft seit 1990 ein Methadon-Programm, das von den Krankenkassen mit jährlich fast 13 Millionen Mark finanziert wird. Das Land steuert pro Jahr 1,4 Millionen Mark für die psychosoziale Betreuung der Abhängigen bei. Das derzeitige Programm ist bis zum März abgesichert, Verhandlungen über die Fortführung laufen noch. Allerdings meldeten die Kassen im Vorfeld Bedenken wegen der Finanzierung an. lno