Vulkan-Bürgschaften nicht geprüft

■ Rechnungshof traute sich nicht einzuschreiten

Rechnungshofpräsident Hartwin Meyer-Arndt hat in der letzten Woche Post bekommen, und zwar vom Vulkan-Untersuchungsausschuß. Der fragte zuerst sich und dann beim Präsidenten höflichst an, was Bremens oberste Finanzhüter eigentlich in all den Jahren getan haben, als das Land die Steuergroschen hundert-millionenweise in den Konzern schaufelte. Ob der Rechnungshof da gar nicht geprüft habe, wollten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses wissen. Meyer-Arndt hat dem Untersuchungsausschuß noch nicht geantwortet, aber dafür der taz. „Es gab gewisse Routineprüfungen in Sachen Bürgschaften“, sagt Meyer-Arndt.

„Die haben wir auch beim Vulkan durchgeführt.“ Aber die beziehen sich nur auf die Frage, ob bei der Vergabe von Bürgschaften das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist.

„Die Sinnhaftigkeit prüfen wir nicht.“ Ohnehin gebe es beim Rechnungshof nur einen Mitarbeiter, der kompetent genug sei , Bürgschaften inhaltlich zu prüfen.

„Um das ordentlich zu machen, müßten wir eine ganze Prüftruppe haben.“ Und außerdem sei die Bürgschaftsvergabe von den Fachleuten aus dem Wirtschafts- und dem Finanzressort vorbereitet und von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert worden. „Da gegenzuhalten haben wir uns bislang nicht getraut.“ J.G.