Senat entscheidet posthuman

■ Senatsverwaltung lenkt im Fall Cäsar Horn ein. Die Urne des 1945 hingerichteten Antifaschisten wird in Pankower Ehrenhain der Widerstandskämpfer umgebettet

Die Sache war peinlich genug: Mitte September wurde das Pankower Ehrengrab des 1945 hingerichteten Antifaschisten Cäsar Horn ohne Wissen der Angehörigen aufgelöst (taz vom 28. Dezember). Die Urne verschwand in einem neuangelegten „Gräberfeld für Opfer des Krieges und der Gewaltherrschaft“ mit der Begründung, die Umbettung sei, ganz legal, auf Grundlage des Gräbergesetzes erfolgt. Irmgard Klauß, die Witwe Cäsar Horns, zeigte sich empört über die Vorgehensweise der Senatsumweltverwaltung. Wie könne der Senat ohne die Zustimmung der Angehörigen das Grab öffnen und die Urne entfernen?

Einerseits. Andererseits: Ein Gräberfeld für Bombenopfer des Zweiten Weltkrieges werde dem Andenken ihres Mannes nicht gerecht. Der Antifaschist Cäsar Horn war aktiver Kämpfer in der Widerstandsgruppe um Anton Saefkow und Bernhard Bästlein. Nach seiner Verurteilung durch den Berliner Volksgerichtshof (Hochverrat und Feindbegünstigung) wurde er am 19. März 1945 im Zuchthaus Brandenburg hingerichtet.

Irmgard Klauß zog vor das Verwaltungsgericht Berlin. Jetzt hat die Senatsumweltverwaltung eingelenkt: Der in der Klageschrift angebotene Vergleich wurde angenommen. Die Urne von Cäsar Horn wird, entsprechend dem Wunsch der Witwe, in den Ehrenhain des Pankower Friedhofs Hermann-Hesse-Straße umgebettet. „Ich denke, die Senatsverwaltung hatte die politische Brisanz der Sache nicht richtig eingeschätzt“, erklärt sich Rechtsanwältin Dr. Evelyn Kenzler das schnelle Einlenken. Wilhelm Klauß, Ehemann der Witwe Irmgard Klauß, vermutet: „Der Senat wollte wohl einen politischen Streit vermeiden.“ Nachdem „der Fall Cäsar Horn“ öffentlich geworden war, hatten auch die Fraktionen von PDS und Bündnisgrünen auf Klärung gedrängt.

„Wir sind ja nicht dazu da, die Leute zu verärgern“, begründet Hans Büchner, bei der Senatsumweltverwaltung für das Gräberwesen zuständig, die Annahme des Vergleichs. Zwar sei die Auflösung des Streugrabes und die Umbettung der Urne von Cäsar Horn laut Gräbergesetz durchaus rechtmäßig, aber man wolle das Gesetz nicht gegen den Willen der Menschen durchsetzen. „Wenn es der Wunsch der Familie ist, die Urne in den Ehrenhain umzubetten, warum sollten wir dem nicht entsprechen?“ so Büchner. Dieser Meinung war die Senatsverwaltung nicht immer: Erst nach der Klage zeigte sie sich kompromißbereit.

Die Urne soll noch im Frühjahr umgebettet werden. Familie Klauß wünscht sich als Termin den 19. März, den Todestag von Cäsar Horn. Jens Rübsam