Leistung soll sich wieder lohnen

„Größtmöglicher Konsens“: Das neue Schulgesetz für Hamburg steht  ■ Von Karin Flothmann

Nicht für die Schule, fürs Leben lernen wir, hieß es im alten Rom. Und da sich Leben heutzutage in einer Leistungsgesellschaft abspielt, sollten Kinder dies auch zu spüren bekommen. „Unterricht und Erziehung sind auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der SchülerInnen auszurichten“, heißt es daher in den Änderungsanträgen der SPD zum Schulgesetzentwurf ihrer Senatorin Rosemarie Raab, die die Partei gestern vorstellte. Außerdem wird die staatliche Verantwortung für die Schule verstärkt herausgestrichen.

„Ich glaube, daß auch der Bürgermeister mit der jetzigen Gesetzesfassung leben kann“, erklärte die SPD-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Kiausch gestern. Parteigenosse Henning Voscherau hatte die Gesetzespläne seiner Senatorin Raab bisher abgelehnt, nicht zuletzt weil ihm die Autonomie der Schulen zu weit ging.

Die 54 Änderungen seien, so Kiausch, „im Einvernehmen mit der Senatorin und dem Kooperationspartner Statt Partei beschlossen worden“. Auch Rosemarie Raab zeigte sich gestern überzeugt davon, daß mit dem jetzigen Entwurf „ein größtmögliches Maß an Konsens erreicht worden“ sei. Noch im März soll das Gesetz nun von der Bürgerschaft verabschiedet werden. Im August soll es dann in Kraft treten.

Zu den wichtigsten Änderungen zählte der schulpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Günter Frank, die stärkere Akzentuierung des Leistungsaspekts. LehrerInnen an allen Schulen sind zudem angehalten, Kinder und Jugendliche „in altersgemäßer Form“ in die Arbeits- und Berufswelt einzuführen. Schule soll zu guter Letzt zur „Berufsreife“ führen und die SchülerInnen fit für den Übergang ins Berufsleben machen.

Darüber hinaus, so erläuterte Frank, sei auch die staatliche Verantwortung verstärkt worden. Entgegen den bisherigen Plänen soll die Schulbehörde bei der Bestimmung von Schulleitern gegenüber den Schulen das letzte Wort haben. Auch die Programme, in denen Hamburgs Schulen ihre besonderen Ziele, Schwerpunkte und Formen der pädagogischen Arbeit festschreiben sollen, benötigen künftig die Zustimmung der Behörde. Erhalten bleibt die geplante Mitbestimmung von Eltern und Schülern in der paritätisch besetzten Schulkonferenz.

Die jetzige Fassung des Gesetzes, lobte Elisabeth Kiausch, sei nur durch eine „intensive und von allen Seiten konstruktive Debatte“ erreicht worden. Die Statt Partei dagegen mußte noch ein letztes Mal auftrumpfen, bevor sie ab September dieses Jahres jegliche Bedeutung in dieser Stadt verliert: Ihr neuer Schulexperte Georg Berg erklärte, die „vollständige Neuausrichtung“ des Gesetzes sei nur „durch die Beharrlichkeit und Überzeugungsarbeit“ seiner Partei geleistet worden.