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Knast-Ausbruch wegen Fahrlässigkeit

■ Deputation schilt Verwaltung / Gutachter unerwünscht

Der Bremer Ausbruch-Skandal schmort weiter im Bremer Saft. So beschloß es gestern die Bremer Justizdeputation. Das Gremium präsentierte nach der Sitzung nahezu umwerfende Ergebnisse: Der Ausbruch der vier Häftlinge aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oslebshausen in der vergangenen Woche war eine „Kette von Pannen und echte Fahrlässigkeit“, hieß es. Bremen braucht jetzt eine „Schwachstellen-Analyse“, um die Sicherheit der Hansestädter Knäste zu untersuchen.

Die Verwaltungs-Soko wird geleitet von der Justizsprecherin und Ex-Staatsanwältin Lutzebäck. Das macht man also lieber selber. Trotz anderslautender Ankündigungen des Justizstaatsrats Hartmut Krieg ist ein externer Gutachter vorerst unerwünscht, hieß es von den Vertretern der großen Koalition.

Anders klangen da schon die Abgeordneten der Grünen und von der AfB. Die hatten einen Antrag auf einen externen Gutachter eingebracht und befürwortet. Die Grüne Gerhild Engels sprach von Betriebsblindheit. „Ich traue der Bremer Verwaltung angesichts der Vorfälle nicht unbedingt zu, die Sache jetzt schnell und vollständig aufzuklären.“ Von Vertuschung wollte sie aber nicht sprechen. Die AfB schloß sich an. Der Ausbruch sei ein Resultat grober Mängel, verursacht durch Routine.

Es ist schließlich auch bemerkenswert, daß sich vier Sträflinge aus einer Gruppe mit 30 Personen dauerhaft und unbemerkt absetzen können. Sie haben genug Zeit, die Gitterstäbe mit einer Säge, die ihnen vermutlich über die Hofmauer zugeworfen wird, durchzusägen und über ein Dach und eine fünf Meter hohe Mauer zu türmen. Und selbst nachdem dies bemerkt wird, dauert es noch mehr als eine Stunde bis die Polizei Oslebshausen benachrichtigt wird. Die geltende Vorschrift besagt, die Polizei „unverzüglich“ zu benachrichtigen.

Immerhin hat es nach dem Ausbruch erste Sofortmaßnahmen gegeben. Die Anzahl der Personen in Kulturgruppen wird von 30 rapide auf 15 Menschen begrenzt. Eine bemerkenswerte Neuerung, die verblüffend einer alten schriftlichen Anordnung von Anstaltsdirektor Hans-Henning Hoff entspricht, der die Anzahl schon mal auf 20 eingeschränkt hatte. Darüber hinaus dürfen sich die Knastis nur noch im hochsicheren Besuchertrakt unter Kameraüberwachung kulturell betätigen. Und auf dem Hof patroulieren künftig nachts vier statt zwei Wächter. Zudem laufen einige Ermittlungen. Die vier Ausbrecher, von denen zwei immer noch flüchtig sind, haben ein Strafverfahren wegen Gefangenenmeuterei am Hals. Und der verwegene Mensch, der in die JVA Oslebshausen einbrach, muß sich logischerweise wegen Einbruchs veranworten. jeti

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