■ Am Rande
: Kölscher Klüngel übt Zensur

Daß im Kölner Karneval so manches außer Kraft gesetzt ist, dürfte bekannt sein. Daß aber die Pressefreiheit dazugehört, ist neu: An Altweiberfastnacht teilte RTL seinem Fensterprogrammzulieferer Kanal 4 mit, daß ein für Sonntag geplanter Beitrag über die Allmacht des Kölner Verlegers Alfred Neven DuMont kurzfristig aus dem Programm gekippt wurde. Begründung: Die Sendung sei „problematisch, da sie unter dem Aspekt ,journalistische Grundsätze‘ bedenklich“ erscheine. Eine nicht nur semantisch waghalsige Begründung. In dem inkriminierten Beitrag zeigt der Autor Peter Kleinert, wie der Verleger die journalistische Unabhängigkeit unternehmerischen Interessen opfert. Zuletzt, als er den Redakteur Hartmut Schergel vor die Tür setzte, weil der einen verlagskritischen Beitrag veröffentlicht hatte (taz vom 17.1.). Der Belegschaftsprotest gegen die Kündigung mit Strickjacke und Wandergitarre gestaltete sich zwar eher dürftig, aber immerhin bekundeten über 50 Kölner Prominente mit ihrer Unterschrift Solidarität. Weitaus gefährlicher mußte DuMont der drohende Beitrag auf RTL vorgekommen sein. So versuchten seine Aufpasser bereits während der Dreharbeiten Einfluß auf RTL zu nehmen. Effektiver als die schriftlichen Eingaben dürfte aber wohl der kurze Dienstweg gewesen sein, der im rheinischen Medienklüngel dazugehört wie das gemeinsame Kölsch nach Feierabend. Schließlich laufen sich RTL-Boß Helmut Thoma und Alfred Neven DuMont in Köln fast zwangsläufig über den Weg.

Kanal 4 bezeichnete unterdessen das Verhalten RTLs als einen „Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit“. Damit ist es allerdings sowieso nicht so weit her. Denn anders als z. B. Alexander Kluges Fernsehbauchladen DCTP („Spiegel-TV“) besitzt Kanal 4 in Nordrhein-Westfalen keine eigene Lizenz, sondern ist lediglich „qualifizierter Programmzulieferer“, für dessen Sendungen RTL die Verantwortung trägt. Mit einer einstweiligen Verfügung will Kanal 4 nun erreichen, daß der Beitrag doch noch ausgestrahlt wird. Oliver Gehrs