Rindertötung ist nicht eilig

■ OVG Lüneburg stoppt das Schlachten in Niedersachsen. Bonn erwägt Rückzieher. Tiermehl auch für deutsche Kühe

Hannover/Bonn/Genf/Hamburg (rtr/dpa/taz/AP) – In Niedersachsen werden gegen den Willen der Tierhalter keine weiteren Rinder mehr getötet. Das verkündete der Hannoveraner Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD). Der Minister reagierte damit auf einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg. Das Gericht hatte am Montag entschieden, daß „keine Gefahr im Verzuge“ sei. Eine Rechtsgrundlage für die Eilverordnung zur Rindertötung habe daher nicht bestanden.

Auch die Bundesregierung überlegt nun, die Verordnung zurückzuziehen. Sie war erlassen worden, nachdem auf einem Hof bei Höxter eine Kuh, die vielleicht Cindy heißen könnte, an BSE gestorben war. Nach Ansicht der Lüneburger Richter hätte das normale Verfahren zum Erlaß von Rechtsverordnungen angewendet werden müssen. Dabei müßten über den Bundesrat auch die Länder beteiligt werden. Mit inhaltlichen Änderungen ist dabei kaum zu rechnen. Die Bundesregierung würde die Verordnung unverändert auf den Weg bringen. Die Länder haben schon zur Eilverordnung ihre Zustimmung signalisiert. Betroffen sind bundesweit rund 5.000 aus Großbritannien und der Schweiz importierte Rinder.

Die Vorgänge in Deutschland werden gerade in der Schweiz mit großem Interesse verfolgt. So meldete die Basler Zeitung auf ihrer gestrigen Titelseite mit gewisser Genugtuung, daß auch in Deutschland versucht worden sei, Tiermehl in der Rindermast einzusetzen. Im Faksimile wird ein entsprechender Prospekt einer deutschen Firma aus Lingen dokumentiert. Die Firma behauptet, daß es sich hierbei jedoch um einen „uralten Prospekt aus den 80er Jahren“ handele. Ein Schweizer Wissenschaftler will ihn von der Firma aber erst im Jahr 1995 erhalten haben.

Die deutschen Verbraucher versuchen sich derweil neu zu orientieren. So stieg im Vorjahr der Import von Lammfleisch aus Neuseeland um 42 Prozent. azu