■ Am Rande
: Gläserne Schornsteine sind rechtens

Berlin (dpa/rtr) – Unternehmen müssen zulassen, daß Behörden ständig über Datenleitungen den Schadstoffausstoß ihrer Betriebe überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin teilte am Donnerstag mit, daß es eine Revisionsklage der Preussag Stahl gegen das Land Niedersachsen abgewiesen hat (Az.: 7 C 47/95). Damit ist höchstrichterlich bestätigt, daß Ämter laut dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Art der Übermittlung der Meßwerte vorschreiben dürfen – wenn der Aufwand für den Anlagenbetreiber nicht unverhältnismäßig werde.

Das Land hatte 1992 die Online- Verbindungen von Schornsteinen mit den Umweltbehörden landesweit eingeführt. Betroffen sind vor allem große Emittenten wie Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen oder Elektrostahlwerke. Bislang seien deren Daten oft auf meterlangen Schreibstreifen mit Zeitverzögerung an die Behörden weitergegeben worden, so das niedersächsische Umweltministerium.