Kommentar
: Bett im Kornfeld

■ Und Scheidung auf der Parkbank

Man kann von der Ehe und deren Schutz im Grundgesetz halten, was man will. Für deutsch-ausländische Paare, sofern es sich um Männlein und Weiblein handelt, ist es meist die einzige Möglichkeit, ihre Beziehung ohne ständige Existenzbedrohung führen zu können. Daß die relative Unantastbarkeit bi-nationaler Ehen die Ausländerbehörde ärgert und auf Unterwanderung gesonnen wird, mag deshalb nicht wundern. Im vorliegenden Falle kommt noch hinzu, daß man bei Obdachlosen mit Gegenwehr nicht rechnet.

Das Absurde ihrer Argumente dürfte aber auch der Behörde klar sein. Definiert man eine Ehe über Sex im eigenen Schlafzimmer, was ist dann mit Knackis oder Kranken? Außerdem: Wenn dem Bett im Kornfeld die Scheidung auf der Parkbank folgt, müßte der Staat umgekehrt das Recht auf Wohnung garantieren. Und selbst dann könnte niemand zu einem Lebensstil gezwungen werden, der aus Zwei-Zimmer-Küche-Bad, der Couchgarnitur von Karstadt und Ratenzahlung für die Waschmaschine besteht. Silke Mertins