10 Jahre Rumpfbeuge

■ Urteil zu Verletztenrente bei Rückenschäden

Erst nach zehn Jahren Schwerarbeit hat ein Geschädigter Anspruch auf eine Verletztenrente. Wer sich drei Jahre lang mit wirbelsäulenbelastender Arbeit abmüht, dagegen nicht. Zur Anerkennung als Berufskrankheit müssen Geschädigte grundsätzlich zehn Jahre „Heben oder Tragen schwerer Lasten oder langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung“ nachweisen. Das hat das Bremer Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Berufungsurteil entschieden. (Az: L2U 67/96)

Ein 50 Jahre alter Betreiber von zwei Imbißbetrieben hatte sein Rückenleiden auf die Arbeit zurückgeführt: Er habe drei Jahre lang von morgens bis abends schwere Bierfässer, Getränkekisten und große Fleischstücke gehoben und getragen und Teig sowie Pizzen geformt. Vor dieser Tätigkeit habe er keine besonderen Rückenprobleme gehabt. dpa