Was die Reform in Bremen behindert
: Wer setzt es durch?

■ Stadt müßte erstmal investieren

In der besonderen Verwaltungsstruktur Bremens gibt es einige Hindernisse auf dem Weg zu Bürgerämtern

-Weil der Senat ein Kollegialorgan ist, gibt es kein Amt, das eine ressortübergreifende Organisationsemtwicklung machen und das Personal verteilen könnte. Bisher sind die einzelnen Senatsressorts selber für ihre Organisation zuständig

-Um flächendeckend leistungsfähige Bürgerämter einzurichten, sie mit Personal auszustatten, das in gleichem Maße aus den zentralen Behörden abgezogen werden kann, müßte zunächst in Bauten, technische Ausstattung und Ausbildung der MitarbeiterInnen investiert werden.

-Weil es bereits 15 Ortsämter (davon 12 mit Meldestellen) gibt, müßte die Frage geklärt werden, welche davon ausgebaut werden und welche Rolle die politisch gewählten Ortsamtsleiter zwischen ressortübergreifendem Bürgeramt und dienstvorgesetzter Innenbehörde spielen sollen.

-Wegen des Personalvertretungsgesetzes wird ein Bürgeramt nicht über Versetzungen zu besetzen sein. Das könnte nur über freiwillige Bewerbungen gehen.

-Mit einem Modellversuch, wie er in den Ortsämtern Blumenthal, Horn-Lehe und Vegsack jetzt angelaufen ist, wird man Bürgerämter nicht flächendeckend einführen können, weil kein Personal aus den Zentrale abgezogen wird. Wozu ein Versuch? Andere Städte wissen, wie es geht. Es fehlt eine geplante Strategie zur flächendeckenden Umsetzung der Reform in einem Zeitraum von vielleicht vier Jahren.