Cronenbergs „Crash“ freigegeben

■ Englands Zensurbehörde holte zuvor Reaktionen von Behinderten ein

Die britische Filmbewertungsstelle BBFC (British Board of Film Classification) hat entschieden: David Cronenbergs „Crash“, ein von manchen Kritikern der kruden Pornographie und Gewaltverherrlichung bezichtigter Film über eine Gruppe von Unfallfetischisten, soll nun für ein Publikum über achtzehn Jahre freigegeben werden. Interessanterweise war der Film vor der Entscheidung einem Staranwalt, einem forensischen Psychologen und einem Publikum von Behinderten vorgeführt worden. Die Entscheidung für die Freigabe der ungeschnittenen Version, so ein Sprecher des BBFC, kam dann zustande, weil „die sterile Atmosphäre und die unbefriedigende Natur der Beziehungen zwischen den Protagonisten jede Verherrlichung des Themas verhindert.“

Damit kann aber der TriStar- Verleih noch nicht aufatmen: Es hatte nämlich bereits im November eine Entscheidung der lokalen Stadtverwaltung des Innenstadtbezirks Westminster gegeben, daß „Crash“ unter ihrer Jurisdiktion nicht gezeigt werden darf. Die Verbannung aus Westminster trifft den Verleih empfindlich: Schließlich handelt es sich um den Bezirk mit der größten Dichte an Premierenkinos, der zentralen Verkehrsanbindung, Laufpublikum etc.

Bemerkenswert an dem ganzen Verfahren ist nicht nur, daß man dazu übergeht, Filme einem ausgewählten, möglicherweise in seinen Empfindlichkeiten verletzten Publikum vorzuführen – hätte man die Proteste der Peronisten gegen Evita oder des Nixon-Clans gegen Oliver Stones Porträt des Expräsidenten berücksichtigen sollen? Bemerkenswert ist auch, daß regionale Widerstände zum Tragen kommen, wie bei Atomkraftwerken oder psychiatrischen Kliniken für Sexualstraftäter.

Schließlich ist auch die Verteidigungsstrategie Cronenbergs interessant, die der von Oliver Stone gleicht: Statt auf der Autonomie der Kunst zu bestehen, bezeichnen beide ihre Filme als „Metaphern“ für anzuprangernde gesellschaftliche Mißstände... mn