Modell - betr.: Jobvermittlung nicht vergolden, taz vom 8.3.1997

Wenn durch einen Bebauungsplan der Wert von Grundstücken steigt, müssen in München die GrundeigentümerInnen bzw. InvestorInnen einen Teil dieser Planungsgewinne an die Stadt abgeben. Damit werden die städtischen Folgekosten der Bebauung, z.B. der Bau neuer Kindertagesstätten, Grundschulen oder die Erweiterung des ÖPNV's, anteilig finanziert. Die Stadt München erhält jedoch nicht 40% wie die taz geschrieben hat, sondern bis zu zwei Drittel des Planungsgewinnes. Ein Drittel des Gewinnes soll zur Deckung der Entwicklungskosten bei den InvestorInnen verbleiben.

Daß bisher laut taz niemand auf die Idee gekommen ist, diese Forderung in Hamburg umzusetzen, ist falsch. Die GAL hat schon im letzten Jahr einen Bürgerschaftsantrag zur sozialgerechten Bodennutzung nach dem Münchner Modell gestellt. Dieser Antrag schmort seitdem im Ausschuß. Erst nach Bekanntwerden der Spekulationsabsichten der Brau&Brunnen AG mit den Grundstücken der Bavaria-Brauerei auf St.Pauli und der Elbschloßbrauerei in Nienstedten sahen sich auch SPD und Baubehörde genötigt, erste zaghafte Schritte in Richtung Münchner Modell zu machen. Der Senat muß eben zum Jagen getragen werden.

Heike Sudmann,

GAL-Abgeordnete