Alles verloren?

Auch in zweiter Instanz wurde der Protest der Volleyball-Damen vom TvdB Bremen gegen die Wertung der 2:3-Niederlage im Bundesligaspiel gegen den TV Dingolfing am 9. Februar abgelehnt. Der Verein wird gegen das Urteil der Spruchkammer des Deutschen Volleyband Verbandes (DVV) Widerspruch einlegen. Der Protest wird nun vor der höchsten Instanz, dem Verbandsgericht des DVV, verhandelt. dpa