Gericht hob Verbot auf

■ Trotz Polizeiaufgebot feierten 2.000 KurdInnen friedlich ihr Newrozfest

Schlappe für Polizeipräsident Hagen Saberschinsky: Das Oberverwaltungsgericht hat am Samstag kurz vor Veranstaltungsbeginn das Verbot gegen das kurdische Newrozfest im Audimax der Technischen Universität aufgehoben. Trotz eines massiven Polizeiaufgebotes konnten somit etwa 2.000 Kurden aus ganz Deutschland friedlich ihr traditionelles Frühlingsfest begehen.

Am Freitag war die vom Asta der TU ausgerichtete Veranstaltung mit der Begründung untersagt worden, die in Deutschland verbotene „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) sei an der Organisation beteiligt. Saberschinsky bezog sich unter anderem auf Eintrittskarten und Plakate, auf denen die Gesichter von kurdischen Aktivisten abgebildet waren, die sich nach kurdischen Angaben aus Protest gegen die türkische Unterdrückung selbst angezündet hatten. Auf den Eintrittskarten seien, so Saberschinsky, Symbole der PKK abgebildet worden. Ein weiterer Hintergrund des Verbots war der Umstand, daß es im Rahmen des Newrozfestes 1994 zu Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen war. Erneute Gewalttätigkeiten seien deshalb nicht auszuschließen.

Gerit Ziegler vom Asta der TU erklärte hingegen, es gebe nach zwei friedlichen Newrozfesten in den vergangenen Jahren keinerlei Anlaß zu befürchten, es könne erneut zu Ausschreitungen kommen. Der Studierendenausschuß organisiert nach Angaben der Universitätsleitung häufig kurdische Veranstaltungen, da überdurchschnittlich viele KurdInnen zur Studierendenschaft der Hochschule zählen.

Der ausländerpolitische Sprecher der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sayan Giyasettin, bezeichnete das versuchte Verbot als Symptom der „chronischen Krankheit“ der Kurdendiskriminierung. Es sei durchaus verständlich, daß Kurden in Deutschland mit der PKK sympathisierten; dies könne keineswegs zum Anlaß genommen werden, allen 50.000 in Berlin lebenden Kurden ein traditionelles Fest zu verbieten. jr/hw