Meldegesetz gegen Schwarzseher

Hamburg hilft NDR bei der Suche nach Zahlungsunwilligen  ■ Von Marco Carini und Elke Spanner

„Erhebliche Datenschutz-Bedenken“gegen die geplante Novellierung des Hamburger Meldegesetzes hat der rechtspolitische Sprecher der FDP, Burkhardt Müller-Sönksen. Der von der Innenbehörde vorgelegte Entwurf, kritisiert der Anwalt, sei „in dieser Form auf jeden Fall abzulehnen“.

Der Stein des Anstoßes: Die Gesetzes-Ergänzung, mit der sich heute die Deputation der Innenbehörde befassen wird, soll – so heißt es in der „vertraulichen Vorbemerkung der Novelle“– „das Aufspüren von Schwarzsehern und -hörern ermöglichen“. Die Meldeämter sollen dabei zukünftig Hilfsdienste für den NDR verrichten, indem sie sämtliche Abmeldungs- und Sterbedaten Hamburger BürgerInnen ungefragt und regelmäßig online an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) weiterleiten.

Auch Neuanmeldungen in Hamburg werden der GEZ mitgeteilt, so daß zeitgleich mit dem Möbelwagen die Aufforderung zum Gebührenzahlen im neuen Heim eintrudeln kann. Für Müller-Sönksen eine „evidente Verletzung des Datenschutzes“.

Bislang kann die GEZ lediglich im Einzelfall die Daten säumiger RundfunkteilnehmerInnen abfragen, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“an den Informationen nachweisen kann. Eine Praxis, mit der laut Innenbehörde „ein Aufspüren von Schwarzhörern und -sehern nicht möglich“ist.

Zukünftig sollen im Datenpaket auch die Anschrift, der Familienstand und der Geburtsname der EinwohnerInnen an die GEZ gesandt werden, die ihre Gebühren zahlen oder gar nicht zum Kreis der gebührenpflichtigen RundfunkteilnehmerInnen gehören. Selbst die Innenbehörde räumt deshalb in ihrer Gesetzeserläuterung ein, daß durch den neuen Online-Dienst „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in besonderer Weise tangiert“sei.

Die FDP fordert nun den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Hans-Hermann Schrader auf, „die Gesetzesvorlage genau zu prüfen“. Das aber ist bereits geschehen. Das Fazit des Datenschützers: „Keine optimale, aber eine vertretbare Lösung.“Zum Beispielhabe seine Behörde durchgesetzt, daß nicht mehr benötigte Daten unverzüglich gelöscht würden und nur „berechtigte Bedienstete“die Informationen zweckgebunden zur Schwarzseher-Enttarnung verwenden dürften.

Da Hamburg mehr personenbezogene Daten an die GEZ weitergäbe als ein Teil der acht Bundesländer, die bereits über vergleichbare Regelungen verfügen, müsse der NDR „nach zwei Jahren nachweisen, ob alle übermittelten Daten wirklich nötig“seien, um die nicht angemeldeten Rundfunkteilnehmer aufzuspüren. Schrader: „Wir wollen das reduzieren.“

Der FDP aber reichen diese Einschränkungen nicht, sie ist prinzipiell gegen den Daten-Transfer. Müller-Sönksen: „Es ist einfach nicht die Aufgabe der Meldeämter, solche Kontrollmitteilungen abzugeben.“