Richter will keine Aktionen am AKW

■ Haftstrafen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt

Augsburg (taz) – Vier AktivistInnen der Mahnwache Gundremmingen wurden am Montag abend am Amtsgericht Günzburg „wegen Zerstörung von Bauwerken“ zu je drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie im September 1993 ein Stück Schiene demontiert hatten. Die Gleise gehören zum AKW Gundremmingen an der Donau zwischen Ulm und Dillingen. Der Richter setzte für die Strafen die maximale Frist von drei Jahren zur Bewährung aus, weil damit eventuell keine solchen Aktionen mehr stattfinden werden, so sagte er sinngemäß in der mündlichen Begründung des Urteils: Wenn die vier in den drei Jahren noch einmal verurteilt würden, müßten sie die Haftstrafe antreten.

Erstmals in einem vergleichbaren Verfahren wurden ausführlich die Gefahren der britischen Wiederaufarbeitungsanlage (WAA Thorp) erörtert. Die Atomkraftgegner wollten gegen einen damals bevorstehenden Atomtransport zum WAA-Standort Sellafield demonstrieren. Die dortige Anlage wäre nach deutschen Standards nicht genehmigungsfähig, weil sie die Umgebung viel zu stark mit radioaktiven Teilchen verseucht. Das Amtsgericht sah trotzdem einen „rechtfertigenden Notstand“ nicht als gegeben an, vertrat vielmehr die Auffassung, daß in einer Demokratie nur die Mittel derselben bei Protesten angewandt werden dürften, auch wenn diese nicht ausreichten. Für die Verurteilten eine nicht nachvollziehbare Argumentation. Sie werden gegen das Urteil Revision einlegen. Schließlich, so der Mitverurteilte Rolf Hiemer, sei überdeutlich geworden, „wie unglaublich leichtfertig mit den atomaren Gefahren umgegangen“ werde. kw