Möbel vernichtet Möbel vernichtet

■ Fuhlsbüttler MieterInnen beklagen rechtswidrige Umwandlungspraktiken

Nicole Sch. aus dem Rüsternstieg in Fuhlsbüttel traute ihren Augen nicht. Als sie vergangene Woche ihren Kellerraum inspizierte, waren ihre Möbel im Wert von rund 10 000 Mark verschwunden. Ein Mitarbeiter der Immobilenfirma „TBS“ teilte der verblüfften Mieterin nach deren Angaben mit, die Möbel seien im Auftrag der TBS ausgeräumt und vernichtet worden. Begründung: Laut einem „Kellerplan“ habe das Mobiliar nicht in dem ihr zustehenden Verschlag gestanden. Die Mieterin hält dagegen: „Der Kellerraum wurde mir bei meinem Einzug zugewiesen“.

Die Mieterin Cornelia S., deren Wohnung ebenfalls zu dem Fuhlsbüttler Umwandlungskomplex gehört, erhielt Post von ihrer neuen Eigentümerin. In dem Schreiben wurde ihr mitgeteilt, daß sie ab sofort eine um 20 Prozent erhöhte Miete sowie von 62 auf 232,50 Mark gestiegene Betriebskosten auf ein neues Konto zu überweisen habe. Kuriose Begründung für das Begehren: „Da es sich jetzt um eine Eigentumswohnung handelt, fallen leider höhere Betriebskosten an“.

Begleiterscheinung einer Wohnungsumwandlung, die für die 55 betroffenen Mietparteien aus den Fuhlsbüttler Straßen „Am Lustberg“, „Rüsterstieg“ und „Röntgenstraße“ eindeutig auf das Konto von Spekulanten aus dem Umfeld der US-Psycho-Sekte „Scientology“ geht. Denn die Käuferfirma „TBS“ und auch die „CKS“, die die Wohnungen vermakelt, finden sich auf der vom Mieterverein zu Hamburg publizierten „Giftliste“ der sektennahen Umwandlungsfirmen.

Auf einer MieterInnenversammlung beschlossen die HausbewohnerInnen am Dienstag, sich gemeinsam gegen die rechtswidrigen Umwandlungs-Praktiken zu wehren. Möglichkeiten gibt es genug. So empfiehlt die Scientology-Expertin Ursula Caberta der um ihr Mobiliar gekommenen Mieterin, „unverzüglich Strafanzeige“ zu stellen. Die Miet- und Betriebskostenerhöhungen wollen die beiden Hamburger Mietervereine jetzt auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Willi Lehmpfuhl vom Mieterverein zu Hamburg: „Bis die neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind, können die Hausbewohner ihre Miete zurückhalten“. Max Reh