Wochenlang ungewaschen?

■ Lübecker Brand: Rechtsmediziner belasten Grevesmühlener

Am 51. Tag des Lübecker Brandprozesses bekräftigten die Lübecker RechtsmedizinerInnen Oehmichen und Gerling, daß die Sengspuren an Brauen, Wimpern und Haupthaar von drei Männern aus Grevesmühlen „frisch“gewesen seien. René B., Maik W. und Dirk T. waren in der Nacht des Brandanschlages auf das Flüchtlingsheim in der Hafenstraße am 18. Januar 1996 mehrfach in Tatort-Nähe gesichtet worden. Bei einer Untersuchung wenige Stunden nach dem Feuer seien bei allen dreien die angesengten Haarspitzen schon bei leichter Berührung abgefallen.

Hätten sich die Grevesmühlener seit dem Verbrennungs-Zeitpunkt gewaschen, gekämmt oder durchs Haar gestrichen, wären die versengten Haarenden bereits zu diesem Zeitpunkt abgefallen. Damit widersprachen die MedizinerInnen der Behauptung der Grevesmühlener, sie hätten sich die Hitzeschäden lange vor der Brandnacht zugezogen. Für Oehmichen wiesen die Sengspuren zudem „das typische Bild auf, das wir bei Brandstiftern finden, die mit Brandbeschleunigern hantiert haben“.

Die leichten Verbrennungen an den Ohren des Angeklagten Safwan Eid würden hingegen auf eine „diffuse Hitzewirkung“, nicht aber auf eine „Flammeneinwirkung“hindeuten. Überprüfen lassen sich die Befunde nicht mehr. Die von Gerling der Polizei übergebenen Haarproben der Grevesmühlener verschwanden spurlos. mac